Ekst - Kanalarbeiten absetzbar
Als Besitzer/Bewohner eines Einfamilienhauses stehe ich wieder einmal vor der ungeliebten Einkommensteuererklärung.
Vorgeschichte: Vor zwei Jahren wurde in unserer Strasse nach vielem Hickhack (Bürgerinitiative gegen Umrüstung von Mischwasser auf Trennsystem mit leider verlorengegangenem Prozeß) die erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Im folgenden Jahr (2010) bekam ich die Aufforderung von unserem Wasserversorger, auf unserem Grundstück die erforderlichen Arbeiten zum Trennsystem ausführen zu lassen (Erdarbeiten und neuer zusätzlicher Revisionsschacht). Kosten um die 2000 Euro. Seit letztem Jahr ist mein ALG1 abgelaufen. ALG2 habe ich garnicht erst beantragt, weil Eigenkapital und vermietete Eigentumswohnung vorhanden ist. ALG2 kann man also vergessen. Bin also offiziell Arbeitslos ohne weitere Bezüge.
Frage: Kann ich diese aufgedrückten Kosten für die Kanalarbeiten bei der Ekst. geltend machen?
1 Antwort
Hallo, auch ich habe zurzeit eine Kanalrechnung über Euro 15.000 auf meinem Schreibtisch liegen und bin aus dem Steuerfach. Nein, wenn Du das Haus für das die Kanalarbeiten war komplett selbst nutzt, ist keine abzugsfähigkeit von der Steuer möglich. Solllte die Immobilie vermietet sein, kann die Sanierung als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Da Du scheinbar zuzeit kein Einkommen hast und vermutlich keine Steuern zahlen wirst, wird das auch nicht viel nutzen. Ich habe im eigenen Haus mein Arbeitszummer und werde anteilig die Kanalkosten als Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Ansonsten gibt es wie bei allen Handwerkerrechnungen 20 Prozent Steuerermäßigung auf die in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitslöhne.
Der separate Ausweis fehlte auch auf meiner Rechnung. Ich habe den Ausweis nachträglich angefordert. Wenn jedoch aus den einzelnen Positionen ganz klar der Arbeitslohn hervorgeht, kannst Du alle Positionen aufaddieren und die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Bitte den Bankbeleg beifügen. Du bekommst 20 Prozent bis Euro 1.200,- jährlich auf alle Handwerkerrechnungen vom FA erstattet. Die Eintragung wird auf Seit 3 des Mantelbognes recht wit unten vorgenommen.
Soweit verstanden. Bringt also nichts. Hatte ich eh schon befürchtet.
Unklar bleibt mir der Hinweis auf ausgewiesenen Arbeitslöhne. Ist bei meiner Rechnung nicht eindeutig als Arbeitslohn deklariert sondern erscheint unter einer Pos. als "Erdbau, Handschachtung, Abfuhr, Deponiegebühren," usw.
Der Aufwand mit einer neuen Rechnung, wenn überhaupt möglich, bringt warscheinlich nichts?!