Einzugsermächtigung Miete entziehen
Im Mietvertrag von 1996 steht : Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, die Miete durch Bankeinzugsverfahren zu zahlen. Seitdem läuft das auch gut mit der Einzugsermächtigung, mit der der Vermieter monatlich die Miete einzieht. Seit neustem gibt es Probleme. Kann ich trotz dem Vertragstext die Einzugsermächtigung widerrufen, ohne das der Vermieter zustimmt und zukünftig per Dauerauftrag zahlen?
5 Antworten
Eigentlich hat der Vermieter nur das Recht auf pünktliche und vollständige Mietzahlung. In meinen Verträgen stand immer nur die Empfehlung zum Bankeinzug. Wieso sollte es also dir nicht möglich sein, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und auf Überweisung umzustellen.
Das weis ich leider nicht. Fragt mal beim Mieterbund oder Verbraucherzentrale nach.
Für die regelmäßige Miete einschließlich der Nebenkostenpauschalen oder Nebenkostenvorauszahlungen kann die Einzugsermächtigung ohne weiteres vereinbart werden (AG Mainz, Urteil v. 7.3.1995 – 35 C 1029/94, WM 1997, S. 548). Wenn Sie eine derartige Klausel vereinbaren, ist das für den Mieter nicht nachteilig, weil er durch die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Abbuchung geschützt ist (LG Köln, Urteil v. 7.3.1990 – 10 S 532/89, WM 1990, S. 380). Auf die Miethöhe kommt es dabei nicht an, weil sich der Mieter auch auf hohe Zahlungsbeträge einrichten und auf seinem Konto einen entsprechenden Betrag bereitstellen kann.
Die Zustimmung zur Einzugsermächtigung bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters.
Die Zustimmung zur Einzugsermächtigung bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters ?????????????????????????????????????????????.
Eine Einzugsermächtigung kannst Du einseitig widerrufen. Du solltest den Vermieter jedoch darüber informieren, da ansonsten für ihn Rücklastschriften entstehen.
Achte dann darauf, pünktlich (bis zum 3. Werktag des Monats muss das Geld bei ihm eingegangen sein!) zu zahlen. Eventuelle Abzüge von der Miete sind zu begründen und sollten mit dem Mieterverein abgestimmt sein.
Verträge sind einzuhalten!
Ob die Vereinbarung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren einseitig widerrufen werden kann, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich gesehen.
Hier ein entsprechender Link; http://blog.beck.de/2009/02/05/fortbestehende-bindung-an-eine-einzugsermachtigung
Teile dem Vermieter schriftlich (also mit deiner Unterschrift) per Einwurfeinschreiben mit, dass du mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung widerrufst. Weise dabei darauf hin, dass du bei Mißachtung des Widerrufes zu seinen Kosten die Rückbuchung veranlassen wirst.
Der Dauerauftrag muss gewährleisten, dass die Miete am 3. Werktag (Samstag ausgenommen) auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss.
Der Vermieter behauptet ohne seine Zustimmung geht die Umstellung nicht! Ist das rechtlich richtig oder nicht?