Einzugsermächtigung entzogen, Dauerauftrag eingerichtet - Vermieter bucht trotzdem weiter ab

10 Antworten

Da hat der Vermieter ein Problem - nicht du!

Du hast per Dauerauftrag überwiesen und damit deinen Teil getan.

Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, seine Sachen auf dem Laufenden zu halten, dann ist das einzig und allein sein Problem!

Du mußt der Bank auch bescheid sagen und das Geld, was er unbefugt abgebucht hat holst du natürlich zurück, das wird deinen Vermieter erst mal ärgern, da er die Kosten zu tragen hat. Wenn er dann immer noch abbucht, wieder zurück holen.

Wieso rufst du Deinen Vermieter nicht einfach an und klärst die Sache. Manchmal liegt auch nur ein einfacher Fehler vor, z.B., daß man vergessen hat, den Abbuchungsauftrag zu stornieren, oder ein Mißverständnis.

Wenn Mietzahlung per Lastschrift mietvertraglich vereinbart ist, kann das nur widerrufen werden, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt. Ansonsten ist es allein deine Angelegenheit, wie du zahlst. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Miete am 3. Werktag des jew. Monats auf dem Konto des V. gebucht ist. Der Samstag zählt hier nicht als Werktag mit. Du könntest die Lastschrift auf Kosten des V. zurückbuchen lassen. Ob der Vermieter zum Lastschrifteinzug berechtigt ist, interessiert in der Regel die Bank überhaupt nicht.

Die eigentliche Frage ist schon beantwortet. Wenn Du die Miete pünktlich bezahlst verstehe ich dennoch nicht, weshalb Du einen Dauerauftrag vorziehst. Den die Bankgebühren beim Lastchrifteinzug zahlt der Einziehende. Also der Vermieter. Die Gebühren für einen Dauerauftrag fallen dagegen Dir zur Last. Die Lastschrift tut dir nicht "weh". Denn wenn einmal etwas falsch eingezogen sein sollte, kannst Du dies binnen 6 Wochen problemlos zurückziehen.