Einzug Familienmitglied in Mietwohnung?

10 Antworten

Da eine 2-Zimmer-Wohnung durch den Zuzug einer weiteren Person wohl kaum überbelegt sein dürfte - kann der Vermieter ehedem nichts dagegen einwenden, wenn Du als Sohn mit dort einziehen möchtest.

Ergo reicht es aus, dem Vermieter mitzuteilen, dass Du einziehst.

Eine Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung stellt dann Dein Vater aus ......

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kommunales/Downloads/wohnungsgeberbestaetigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ein Grund zum ablehnen hat der Vermieter ja nicht, allerdings muss er das natürlich wissen.

Wissen klar. Alleine wegen anteiliger Gebühren ... aber er darf nicht ablehnen?

Dem muss der Vermieter zustimmen. Immerhin ist es der Sohn.

Blödsinn, muss er nicht. Ich bin auch Vermieter, ich muss das gar nicht erlauben, da zwei zimmerwohnungen keine zwei Schlafräume haben, sondern das andere ein Wohnzimmer ist

@ToffeeFee50

Was spricht dagegen es anders aufzuteilen? Kein Wohnzimmer mehr, getroffen wird sich in drr küche

@ToffeeFee50

Als Vermieter solltest du eigentlich wissen, dass du deinen Mietern nicht vorschreiben kannst, welche Zimmer sie zum Schlafen nutzen duerfen und welche nicht. Selbstverstaendlich steht es dem Mieter frei, ein vom Vermieter als Wohnzimmer gedachtes Zimmer als Schlafzimmer zu nutzen und bei einer 2 Zimmer Wohnung auch beide Raeume zum Schlafen.

Weiterhin darfst du einem Mieter den Zuzug eines engen Familienmitglieds nur untersagen, wenn die Wohnung dadurch ueberbelegt waere (bei 2 Personen in einer Zweizimmerwohnung kann sie das aber nicht sein).

@DerCaveman

Doch bei uns steht in def Teilungserklärung schon drin, dass die zwei Zimmer Wohnungen entweder nur mit einem paar, einer Einzelperson oder ein erwachsener mit Baby bis 15 Monaten belegt werden darf

@ToffeeFee50

Und wenn das Baby 16 Monate wird? Rauswurf??? Ist sicher dann nicht erlaubt ...

Er kann sicher einziehen um ihn zu pflegen, eine Pflegekraft müßte auch einziehen. Die Frage ist ob er später drinnen bleiben kann.

Der Sohn muss angemeldet werden. Manchmal machen das die Vermieter. Ich würde es dem Vermieter auf jeden Fall schriftlich mitteilen.

Der Sohn muss sich anmelden, mit Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung (des Vaters) und PA. Das ist nicht Aufgabe des Vermieters.