Einziger Parkscheinautomat kaputt - Strafzettel bekommen - wie ist Rechtslage?

7 Antworten

sobald ein Parkscheinautomat eine Betriebsstörung aufweist sind Sie verpflichtet, eine "zugelassene" Parkscheibe "sichtbar" und "zeitnah eingestellt" im Fahrzeug auszulegen. Hatten Sie Ihre Parkscheibe wie vorgenannt im KFZ ausgelegt, so können Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheides Widerspruch einlegen und im Anhörungsbogen Ihren Widerspruch begründen. MfG

In solchen Fällen muss man eine Parkscheibe im Auto gut sichtbar anbringen.

Ohne Parkscheibe kann es ein Knöllchen geben.

da hättest du ne Parkschebe auf das Amaturenbrett legen müssen. Du kannst es mit Widerspruch versuchen aber ob es was bringt weiss ich nicht.

Hallo,

bei defekt eines Automaten ist die Parkscheibe auszulegen. Diese gibt es seid 1974...grins.

Ansonsten entweder Zeugen suchen die den defekt bestätigen können und Telefonnummern tauschen oder bei der Firma anrufen welcher der Automat gehört und den defekt melden...las Dir den Namen des Ansprechpartners geben ..wichtig.

Wenn du keine Parkscheibe im Auto hattest, sieht es für dich schlecht aus. Wenn der Automat kaputt ist, hat man die Parkscheibe auszulegen. Ansonsten würde ich Widerspruch einlegen.