einziehen ohne im mietvertrag zu stehen?

5 Antworten

wenn ich mir jetzt allein so eine 1 zimmer wohnung miete ohne
meinenfreundin zu erwähnen dürfte ich sie sozusagen als "gast" bei mir
wohnen lassen?

Das wird so einfach nicht funktionieren.

Deine Freundin muß sich beim EMA ummelden.

Dazu benötigt sie eine Wohnungsgeberbestätigung.

Die kannst im Prinzip, wenn die Freundin später dazu zieht, Du ausstellen, mußt aber, da Du ja nicht der Eigentümer bist, Angaben zu diesem machen.


Mal davon abgesehen darf der Vermieter den Zuzug von Lebenspartnern nicht untersagen.


Das kommt natürlich auf die Größe der Einzimmerwohnung an.

Es gibt bereits welche mit 18 qm.

Da steht selbst Strafgefangenen  (oder auch einem Schäferhund im Zwinger) mehr Raum zu.

Wenn die Wohnung definitiv zu klein für zwei Personen ist, kann der Vermieter dir dann sehr schnell auch wieder kündigen.

Dass du einen Dauergast hast, für den andere Hausbewohner die Kosten mittragen sollen, werden die nicht lange tolerieren.

Als "Gast" nur über einen bestimmten Zeitraum (ca. 6-8 Wochen) ohne Zustimmung des Vermieters. Bei einem richtigen Einzug muss der Vermieter zustimmen.

Wenn Du deine Freundin einziehen lässt, ohne Dir die Zustimmung des Eigentümers einzuholen, dann ist das eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung nach § 540 BGB und kann im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

Es ist nicht verboten, zu zweit eine 1-Raumwohnung zu bewohnen. Es geht hierbei grundsätzlich nur um die Wohnfläche. Es gilt als Faustregel, dass einer Person jeweils 10m² zur Verfügung stehen müssen.

Klar, wird nur sehr eng.