Einzelunternehmung Geschäftskonto/Rechnung ausstellen?

6 Antworten

wenn ich ein angemeldetes Einzelunternehmen habe, benötige ich hier zwingend ein Geschäftskonto?

Rein rechtlich nicht, aber deine Bank sieht das vielleicht etwas anders. Hier hilft am Ende nur ein Blick in die Satzung/AGB.

Nur wenn deine Firma eine eigene juristische Person wäre (UG, GmbH, KGaA, AG) dann müsste sie zwingend ein eigenes Konto, welches dann logischerweise nur ein Geschäftskonto sein könnte, haben.

Und wie stelle ich eine korrekte Rechnung für eine erbrachte Leistung aus?

Siehe § 14 Abs. 4 UStG.

Vorsicht: Wenn du Umsatzsteuer ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt. Weist du aus und führst nicht ab, ist das eine Straftat (§ 370 AO). Zum Vorsteuerabzug bist du nur als regelbesteuerter Unternehmer berechtigt, nicht als Kleinunternehmer (§ 19 UStG).

Wenn du irgendetwas hiervon nicht verstanden hast, mandatiere einen Steuerberater.

Kommt auf die Steuergruppe an, denn du kannst als "Einahmen und Ausgabenrechner" nur Rechnungen Legen und eben den Ausgaben gegenüberstellen.

Da du aber auch steuerelich absetzbare Ausgabeposten haben wirst und diese dann einreichst, würde ich schon jetzt beim Finanzamt telefonisch anfragen, denn dadurch hast du zum Ende deines Wirtschaftsjahres die Richtigen Voraussetzungen geschaffen!

Hallo Yeezzus es kommt auch darauf wieviel Umsätze Sie haben.
Wenn sich die Umsätze bei Ihnen im "Rahmen" halten dann können Sie auch ein "nomales" Konto verwenden.
Es kommt letztendlich auf die Bank an wie Sie Ihre "Umsätze" die kommen mögen sieht.

Du benötigst nicht zwingend ein Geschäftskonto...es erleichtert aber die Buchführung.

Die Rechnungsstellung hängt auch davon ab, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Befrage dazu bitte einen Steuerfachmann (Steuerberater oder Finanzbeamter)