Kann ich meinen Pflegedienst schließen und die "Kunden" verteilen oder muss ich noch auf den Insolvenzverwalter warten?

2 Antworten

Du wirst für eine nichterbrachte Leistung kein Entgelt mehr verlangen können. Das ist aber auch schon alles. Auch ein Konkurs ist noch keine Liquidation des Betriebs. Der Betrieb kann noch weiterwirtschaften und später sogar wieder durchstarten. Muss er aber nicht. Wo nichts ist kann nichts wachsen. Du bist nicht verpflichtet dich selbst zu opfern, auch wenn das schön für die Gläubiger wäre. Die Baufirma Schneider ist mit Milliarden Verlust in den Konkurs gegangen. Die nicht fertigen Bauruinen waren schon ein trauriger Anblick und mussten später abgerissen werden. Das ist beim Konkurs nun mal so. Wenn der Konkurs vorüber ist, bist Du das einzige Kapital das dir bleibt. Geh pfleglich damit um. Und lass dir gesagt sein, du bist nicht der erste und auch nicht der Letzte der diese Erfahrung macht. Und denk dran, Mitarbeiter nicht zu bezahlen ist (nur) unmoralisch, Arbeitgeberbeitraege nicht zahlen, ist hingegen strafbar. Du musst also zuerst den Staat bedienen und dann die MA (soweit ich mich erinnere). Deine MA muessen sich um Konkursausfallgeld bemühen. Viel Erfolg bei deiner Aufgabe.

Apropos, wann genau Konkurs, Liquidation etc. genau beginnen, weiss ich leider auch nicht. Dummerweise braucht man Rechtsberatung besonders in den Fällen, wenn man gerade knapp bei Kasse ist.

Vielen dank erstmal für die info

Hallo. Ich wollte gerne mal nachfragen, wie sich diese Angelegenheit geklärt hat, da ich derzeit in der gleichen Situation stecke und auch nicht mehr weiter weiß/ kann.