Einzelunternehmer: Dürfen Familienmitglieder freiwillig ohne Vergütung mitarbeiten?
Hallo zusammen,
ich habe einen Einzelunternehmen und mein Bruder hilft mir freiwillig bei Gelegenheit. Dafür wird er von mir nicht bezahlt. Er macht es nur, um die Arbeit zu lernen.
- Darf mein Bruder freiwillig für mich arbeiten?
- Muss ich seine freiwillige Tätigkeit anmelden?
- Darf er mit seiner E-Mail Adresse kommunikative Tätigkeiten für meine gewerblichen Zwecke übernehmen?
Zur Info: Wir wohnen in der selben Wohnung (Firmensitz = Wohnsitz). Die Tätigkeit wird ausschließlich am PC ausgeübt.
2 Antworten
Wenn er freiwillig und ohne Bezahlung arbeitet, musst du ihn ZUMINDEST als mitarbeitendes Familienmitglied bei der Berufsgenossenschaft anmelden, sonst ist er NICHT versichert. Das ist sehr wichtig!
wenn er freiwillig mitarbeitet und dafür keinen lohn bekommt darf er arbeiten bis er umfällt. nur wenn du ihn bezahlst sieht das natürlich anders aus .....nur angemeldet, auch als 450,- job