Einzelunternehmen: Wie hoch beim Finanzamt Umsatz u. Gewinn angeben?
N'abend, wie berechne ich die Kosten für die Vorauszahlungen, damit ich weiß, was auf mich zu kommt?
Das Finanzamt berechnet ja anhand der Angaben zum voraussichtlichen Gewinn die Vorauszahlungen für Einkommen-, Kirchensteuer (das fällt bei mir weg) und Solidaritätszuschlag und nennt die Fälligkeitstermine.
Werde als Umsatz 15.000 Euro angeben, damit ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Gewinn werde ich 3000 Euro (fiktiv) angeben. Ist es besser, den Gewinn hoch anzusetzen oder eher doch niedrig?
Wie hoch nun die Vorauszahlungen?
3 Antworten

Das kommt drauf an, ob Du Selbstdisziplin hast. Wenn ja in das Formulareintragen "Anfangsverlust" erwartet und dann von den Erträgen gleich Geld auf einem Konto parken. so kannst Du de Steuernachzahlung finanzieren und die Zinsen für das Jahr welbst einstreichen.
sonst ehrliche Anwort. Du kennst ja Deine Kosten, also erwartete Einnahmen, Kosten abziehen = Gewinn.

Damit du von der Umsatzsteuer befreit wirst, mußt Du im Antragsformular den entsprechenden Haken sezten für die Kleinunternehmerregelung.
Sonst ist es gleich, welche sinnergebenden Beträge du eingibst. Habe mich für sehr wenig entschieden, aber das ändert sich ja mit der tatsächlichen ersten jährlichen Einkommensteuererklärung.

Frag doch [auch] mal hier http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/forum/index.faces (aber so mitten in der Nacht wird da wohl Geduld angesagt sein bezüglich Antworten)