Einzelhaft/Isolationshaft im Knast?

2 Antworten

Die Einzelhaft nach §89 StVollzG ist eine besondere Sicherungsmaßnahme gen. §88 Abs.2 Nr.3 StVollzG 

Die Einzelhaft ist die Absonderung von anderen Gefangene. Der Haftraum ist in der Regel kaum von einem normalen Haftraum zu unterscheiden. 

In der Einzelhaft sind grundsätzlich folgende Sachen verboten:

der Konsum von Tabak

Fernsehen

Und je nach Härte, das lesen von Büchern und Zeitschriften. Lediglich ein religiöses Buch wird zur Verfügung gestellt.

Hoffe die Frage ausreichend beantwortet zu haben

"was ist der Unterschied zwischen Einzel/Isolationshaft zur "normalen Haft"?"

Das man ohne andere gefangene in eine Zelle gesperrt wird wie EINZELhaft schon sagt.

Aber die Zelle ist die gleiche und man hat Freigang usw.?

@alexanderchen3

Nein, ist nicht die gleiche. Oftmals is ne massive Stahltür statt Gitter bei einer Einzelhaftzelle. Und Freigang gibts auch keinen.

@Modas

Praktisch 24 Stunden in der Zelle?

@Modas

Du verwechselst die Einzelhaft mit der Unterbringung im bgH...sind lediglich beides besondere Sicherungsmaßnahmen nach § 88 Abs.2

Demnach ist deine Antwort komplett falsch...