Einzeihung des Behindertenausweis

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er wird es nicht aus Lust und Laune heraus machen, sondern weil es die Vorschriften so besagen. Es ist üblich, dass jeder, der nunmal solch einen Ausweis erhählt, eine gewisse Mitwirkungspflicht hat. Die Ausweise werden meist ab einem bestimmten Grad der Einschränkung und einem bestimmten Alter ohne Frist ausgestellt. Entstehen, durch mangelnde Mitarbeit Zzweifel an der Notwendigkeit eines B-Ausweises, so kann dieser auch eingezogen werden. Am einfachsten ist es, zum Amt, sagen das man den Fragebogen verschusselt hat und einen neuen Antrag ausfüllen. Mit dem Ausweis ists wie mit allen Unterstützungsmaßnahmen, sie müssen alle Nase lang begründet werden.

Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich werden nur noch unbefristete Ausweise ausgestellt. Bei einigen Erkrankungen wie Krebs, Psyche, Kinder wird ein Nachprüfung anberaumt. Eine Nachprüfung soll feststellen a) hat der Zustand sich gebessert b) ist er so geblieben c) hat er sich verschlimmert.

@skywalker66

So kenne ich das auch, der Ausweis hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer und nach Ablauf der Frist wird erneut geprüft ob die Voraussetzungen für den Behindertenausweis weiterhin gegeben sind. In dem Fall meiner Mutter gilt der Ausweis bis 02/2010 es macht also überhaupt keine Sinn jetzt schon mit Einziehung zu drohen wegen Verweigerung der Mitwirkungspflicht.

@Drachentoeter

Reite nicht auf die Gültigkeit rum. Aufgrund fehlender Mitwirkung, werden alle Leistungen sofort entzogen. Da wird nicht gewartet bis der Auweis seine Gültigkeit verliert. Wo ist das Problem eine Fragebogen auszufüllen, wo lediglich Ärzteanschriften einzutragen sind???

@skywalker66

Ich sehe das Problem darin, das hier einfach zu irgend eine Zeitpunkt X ein Fragebogen geschickt wird wenn der nicht ausgefüllt die Leistungen sofort entzogen werden. Nehmen wir doch den Fall an das die Behinderung keine ständige ärztliche Untersuchung erfordert, ich also vieleicht seit einigen Jahren bei keine Facharzt deswegen mehr war, welchen Arzt soll ich dann benenne? Ein weiter Frage in diesem Zusammenhang ist dann noch nach welchen Kriterien wird ein solcher Fragebogen verschickt, einfach zufällig oder gibt es da feste Vorschriften. Das mit der fehlenden Mitwirkung sehe ich nur dann, wenn die Überprüfung geboten ist, ist die das Wirklich bei eine Heilungsbewährung für die es normalerweise 5 Jahre lang den Behindertenausweis gibt. Ich finde es trotzdem Nett das du kompetent Antwortest. Das nicht immer alle entscheidungen der Verwaltung wirklich nachvollziehbar sind, daran bin ich gewöhnt. Es ist übrigens der Rhein-Sieg-Kreis um den es hier geht.

@Drachentoeter

Lieber Drachentöter, in NRW gibt es bei den Versorgungsämter ein Comutersystem. Bereits bei der Bescheidschreibung, setzt man ein NU-Termin fest. Dieser Termin wird vom Ärtzlichichen Gutachter dem Leiden entsprechend festglegt. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, hat der Zuständige Sachbearbeiter den jeweiligen Fall in seinem TODO-Filter anhand dieser Wiedervorlage. Der Fragebogen wird versandt. In diesem Fragebogen sind einige Dinge erläutert. Bereits im Feststellungsbescheid wurde Deine Mutter auf diesen Termin hingewiesen. Dann hat sie in der Regel 15-18 Wochen Zeit......erst dann wird eingezogen...

Also ich denke nicht, dass er den Ausweis mal einfach so ohne weiteres einziehen darf. Geh am besten zusammen mit deiner Mutter gerichtlich dagegen vor.

Werden wir sicherlich machen sobald der Versuch wirklich unternommen wird den Ausweis ein zu ziehen. Vorher werden wir aber einfach den kompletten Verwaltungvorgang überprüfen lassen.

...Puh, nachdem ich das alles gelesen habe, schwirrt selbst mir der Kopf, obwohl ich weiß, wie es richtig ist! Bitte hört alle auf skywalker (Mann/Frau vom Fach! Gruß an den Kollegen!), denn er hat Recht!

Ich möchte nur noch kurz erläutern, warum der Ausweis noch gültig ist, wenn schon ermittelt wird: Damit der Kunde immer einen gültigen Ausweis hat, wenn der ihm noch zusteht, wird dieser ein halbes Jahr länger ausgestellt, wie die Nachprüfung angesetzt wurde! Man geht also "beim Amt" davon aus, dass es ungefähr solange dauert, bis man zu einem Ergebnis kommt! Danach wird der Ausweis entweder einfach weiter verlängert (...wenn alles so bleibt) oder es wird eine Herabsetzung stattfinden! Schaut doch auch mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...

Erst mal danke an alle die auf meine Frage geantwortet haben. Ich habe jetzt auch mal beim vdk etwas rum gelesen und bin auf folgende Seite gestoßen. http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=nw15373 Dank eurer Mithilfe und den Information auf der Seite ist mir jetzt klar wie dieser Verwaltungsvorgang korrekt abläuft. Meine Mutter wird jetzt den Neufeststellungsbescheid des Versorgungsamts abwarten und dagegen wenn nötig Widerspruch ein legen. Der Sachbearbeiter von Versorgungsamt war wohl nur nicht in der Lage seine Briefe korrekt zu formulieren. Es darf den Ausweis so einfach nicht einziehen sondern muss dazu erst einmal eine Neufeststellungsbescheid meiner Mutter zukommen lassen und erst wenn dem nicht Widersprochen wird kann er ihn nach Ablauf einer dreimonatigen Schutzfrist einziehen.

Man lernt nie aus :-)

Soweit braucht man es nicht kommen zu lassen. Das was Du gerade zitierst ist eine Herabsetzung. Deine Mutter entzieht man aufgrund der fehlenden Mitwirkung jedoch alles. Das heißt GdB 0.

@skywalker66

Das mit der Fehlenden Mitwirkung kann man aber auch überprüfen lassen oder sehe ich das Falsch? Klar wäre es besser den Fragebogen aus zu füllen, ich habe auch jetzt erst Mitbekommen das da was im Busch ist. Wenn von Fehlender Mitwirkung die Rede ist, dann muss aber vorher klar sein diese berechtigt eingefordert wird und genau da sehe ich hier das Problem, warum wird gerade jetzt diese Mitwirkungspflicht eingefordert und ist sie wirklich verletzt.

@skywalker66

Danke für den Hinweis.

@skywalker66

Ich habe meine Eltern jetzt geraten, einfach diesen Fragebogen aus zu füllen, da sie sich so weiteren Ärger ersparen können. Es ist immer gut das es Menschen gibt die einem durch ihre etwas andere Sichtweise aufzeigen das man Gefahr läuft sich zu verrennen.

@Drachentoeter

Sehe ich genauso. Nicht immer denken da ist einer der will mir was. Immer dran denken, am Schreibtisch sitz auch nur ein Mensch...

Ja das darf das Versorgungsamt. Seinerzeit wurde im Bescheid ein Nachprüfungstermin festgelegt. Dieser stand nun an. Deine Mutter hätte nur den Fragebogen ausfüllen müssen und gut ist. Sie hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Sie macht jetzt folgendes, sie fährt zum Amt hin und füllt diesen Antrag aus. Solange die Nachprüfung läuft, bleibt Ihr Status erhalten. Selbst wenn herabgesetzt werden soll kann sie noch Einspruch erheben. Frage!!! Welches Bundesland wohnt Ihr????

Wir wohne in NRW, ich gebe dir Recht, es kann ohne weiters eine Nachprüfung anberaumt werden wenn Zweifel bestehen das die Voraussetzungen für eine Behindertenausweis erfüllt sind, oder eine Verlängerung an steht, aber das man das mal eben so machen darf weil ein Sachbearbeiter der Meinung ist er das ja mal machen erscheint mir schon etwas sonderbar. Der Ausweis muss sowieso nächstes Jahr im Februar verlängert werden und da wäre eine Überprüfung sowie so angesagt. Es geht hier also nur um die Frage darf das Amt mal eben die Gültigkeitsdauer verkürzen

@Drachentoeter

Lieber Drachentöter, der Sachbearbeiter spiegelt nicht seine Meinung wieder, sondern die Meinung des Schwerbehindertenrechtes wieder. Im Bescheid Deiner Mutter steht drin: Der Auweis ist gültig bis Februar 2010, kurz vor Ablauf dieser Frist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob die bei Ihnen festgestellten voraussetzungen vorliegen. Das Versorgungsamt zieht den Auweis nur ein, weil Deine Mutter Ihre Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Wie bereits erwähnt, mache es so wie ich gesagt habe, nichts passiert. Schreib mir mal per Kompli welcher Kreis....vielleicht kann ich Deiner Mutter helfen.

@skywalker66

Eine Verwaltungsentscheidung sollte immer nachvollziehbar sein, so habe ich das zumindest mal gelernt. Also währe es sicherlich in so eine Fall nicht schlecht bei der Korrespondenz kurz zu begründen warum gerade jetzt dieser Fragebogen ausgefüllt werden soll, da sonst der Eindruck entstehen kann das hier Willkür vorliegt. Ich habe meine Mutter aber bereits vorher gesagt das sie den Fragebogen besser ausgefüllt hätte in so fern gebe ich dir sogar recht was die Mitwirkungspflicht angeht. Ich habe meine Glaube das bei Behörden immer alles nach recht und Gesetz geht schon recht früh verloren, nämlich an den Tag wo ein Mitarbeiter des Straßenverkehrsamt meine Führerschein unterschlagen wollte weil er meine Eltern einen auswischen wollte.