Einzahlungen gelten als Einkommen bei Hartz4?!
So, jetzt muss ich hier auch mal eine Frage loswerden.... Ich habe bis September letzten Jahres in einer WG gewohnt, seit 1. August beziehe ich schon Hartz4.... Mein WG-Mitbewohner ist selbstständig und arbeitet meistens den ganzen Tag - Und einmal hat er nur einen 500 Euro-Schein bekommen.... Da es spät war und wir bei der Bank somit auch nicht zum Schalter gehen konnten, habe ich das Geld eingezahlt und gleich danach wieder abgehoben - Lediglich, um es zu wechseln....Aus Zeitgründen, was die Arbeit meines WG-Mitbewohners betrifft, haben wir es auch manchmal so machen müssen, dass wir sein Geld auf mein Konto einzahlen und direkt auf sein Konto überweisen (er ist bei der Postbank, wo man NUR am Schalter einzahlen kann) - Nun sagen die vom Arbeitsamt, dass das Geld als einkommen angesehen wird - Obwohl ich schon einige Male in einem Schreiben die ganze Sache ausführlich geschildet hatte - Trotzdem hat die Sachbearbeiterin nun einfach so entschieden, mit die ersten Zwei Monate in Raten wieder abzuziehen! :-( Kann die das so einfach?! Ich meine, wenn es Einkommen wäre, würde doch ein Arbeitgeber auf den Kontoauszügen stehen, und auf das Geld bin ich allemal angewiesen!!! Ich würde gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wirklich, ob sich das lohnt.... Auch hat es keinen Sinn, wenn dieselbe Frau das ganze bearbeitet - Wie kriege ich heraus, wer ihr Vorgesetzter ist?!
6 Antworten
Natürlich macht ein Widerspruch Sinn. Der wird von der Widerspruchsstelle des Jobcenters, nicht vom gleichen Sachbearbeiter bearbeitet. Der Vorgesetzte ist der Gruppenleiter der Sachbearbeiterin. Diesen wird sie Dir auf Deinen Wunsch hin auch nennen.
Nein, da mußt Du selbst ein Schreiben aufsetzen. Formulare gibt es für sowas nihct. Du kannst allerdings auch mündlich bei Deiner Sachbearbeiterin erklären, daß Du Widerspruch einlegst und diesen entsprechend begründen. Gugg mal hier rein http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
Hallo,
bitte leg Widerspruch ein und erläuerte die Angelegenheit erneut. In erster Linie spielt es keine Rolle woher das Geld kommt, bzw. ob ein Arbeitgeber dahinter steht. Es wird als Einkommen angesehen.
Am besten Du nimmst Deinen Mitbewohner mit zu einem Termin und Ihr räumt die Angelegenheit zusammen aus der Welt.
V.G.
Einzahlungen gelten als Einkommen bei Hartz4?!
Nein. Selbst wenn es dein Geld gewesen wäre, wäre es nicht unbedinkt einkommen. Einkommen bedeutet, das sie kein Geld haben, und dann welches bekommen. Wenn sie 500€ vom Konto abheben wieder einzahlen wieder abheben hat das nix mit Einkommen zu tun. Es ist ja immer das gleiche Geld.
Ich würde gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wirklich, ob sich das lohnt.... Auch hat es keinen Sinn, wenn dieselbe Frau das ganze bearbeitet - Wie kriege ich heraus, wer ihr Vorgesetzter ist?!
Bei 500€ die Ihnen völlig zu Unrecht abgezogen wurden sollten sie Widerspruch einlegen. Falls der abgelehnt würde, sollten sie klagen.
Widerspruch einlegen und den Sachverhalt dort noch einmal detailiert schildern.
Wie kriege ich heraus, wer ihr Vorgesetzter ist?!
in dem du deine Sachbearbeiterin nach dem Namen Ihres Teamleiters fragst.
Sollte sie den Namen nicht rausrücken, gleich ein Schreiben an die Geschäftsleitung des Jobcenters im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Berücksichtige, dass die Teamleitung nicht für Widersprüche zuständig ist. Diese sind an die Widerspruchsstelle zu richten.
Ja alles auf deinem Konto eingeht ist fürs Amt Einkommen.
Es gibt eine Beschwerdestelle ist halt eher die Frage wo du die Nummer her kriegst.
Sag mal, wie mache ich das denn dann mit dem Widerspruch?! Gibt es da extra Formulare, oder soll ich selbst ein Schreiben aufsetzen?!