Einzahlung kommt nicht auf meinem Konto an?

9 Antworten

Ich würde mal mit meiner Bank reden. Wenn wirklich kein Fehler auf der Überweisung war (richtige Bankverbindung etc.) muss eine Überweisung innerhalb von drei Tagen beim Emfpfänger auf dem Konto sein.

Falls da nichts rauskommt, kann es nur dran liegen dass bei der ausführenden Bank was schief gelaufen ist oder gar keine Überweisung gemacht wurde.

Eine Nachforschung kann nur der Einzahler veranlassen. Dieser ist auch für das Geld verantwortlich.

@DerHans

Ist mir klar, ich meinte, dass sie zu ihrer Bank gehen soll und dort nachfragen.

Woher weißt du denn, dass es wirklich überwiesen wurde?

Jedenfalls so lange auf deinem Konto kein Eingang verzeichnet ist, ist der offene Posten nicht bezahlt.

Geldschulden sind "Bringschulden" der Schuldner ist verantwortlich dafür, dass das Geld auch ankommt.

Wenn beim jeweiligen Auftraggeber die Überweisungsbeträge abgebucht wurden, sollte auf deinem Konto bei elektronischer Zahlungsanweisung der Zugang spätestens am 3. Tag nach Auslösung der Überweisung eingehen. Ich gehe mal davon aus, dass deine Bankverbindung richtig angegeben wurde.

Wenn bei dir der Zahlungseingang auf sich warten lässt, muss der Auftraggeber, nicht du, bei seiner Bank nachhaken und einen Nachforschungsauftrag erteilen. Parallel kannst du aber zusätzlich auch bei deiner Bank fragen, ob sie eventuell die eingehenden Zahlungen erst verspätet gutschreiben. Maßgebend ist aber immer, dass der Auslöser der Überweisung bei seiner Bank reklamiert. Er kann und darf diese Aufgabe nicht dir anlasten.

Hast du tatsächlich das Original des Kontoauszugs gesehen? Oder war es vielleicht nur eine Auftragsbestätigung? Abgesehen davon, dass eine Auftragsbestätigung noch kein Beleg dafür ist, dass der Auftrag auch ausgeführt wurde, kann man so etwas auch leicht fälschen.

Da stimmt was nicht. eine Überweisung dauert 3 Tage. Wende dich an deine Bank, ab besten mit dem Auszug, auf dem die (Ab)Buchung/Überweisung auf dein Konto zu sehen ist.

Eine Nachforschung kann nur der Einzahler veranlassen. Dieser ist auch für das Geld verantwortlich.