Einzahlung auf Notaranderkonto per Bareinzahlung oder Überweisung?

8 Antworten

Von dem Notar erfährst Du, bis wann das Geld zu hinterlegen ist. Meist ist es ein Notaranderkonto bei einer bestimmten Bank. Das kannst Du durch eine Überweisung bewerkstelligen. Nach der Umschreibung des Grundstücks auf Deinen Namen gibt der Notar das Geld auch frei für den Verkäufer.

... und verdient sich daran eine "goldene Nase" zu lasten des Käufers!

@schelm1

der intelligente Klient verhandelt eine Pauschale für Vertragserrichtung und Treuhänderschaft, und die liegt (naturgemäß als Pauschale) UNTER dem Notariatskostentarif.

Sparen Sie sich die teuere und völlig unnütze Gebühr für das Notaranderkonto. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass Sie den Kaufpreis bei Fälligkeitsmitteilung durch den Notar unmittelbar an den Käufer, von Ihrem Konto, auf das Sie das Geld erstmal einzahlen, auf das im Kaufverttrag anzugebende Konto des Verkäufers überweisen. Der Verkäufer erhält vom Notar dann eine Kopie der Fälligkeitsmitteilung mit dem Hinweis, dem Notar den Eingang des Kaufpreises auf seinem Konto schriftlich zu bestätigen. Die einzige risikobehaftete Ausnahme für die Abwicklung über Notaranderkonto wäre dann gegeben, wenn die im Kaufvertrag evtl. aufgeführten und von Ihnen nicht zu übernehmenden Vorlasten im Grundbuch den Kaufpreis übersteigen würden. Alles andere ist reine Geldschneiderei des Notars!

Zunächst sei festgestellt, dass das Notartreuhandkonto seine Berechtigung zur gegenseitigen Absicherung hat. Zahlst du dem Käufer direkt und der leistet nicht oder mangelhaft, ist die kohle erst mal futsch... und du hast extra Probleme dazu, es wieder zu kriegen.

Aus der Treuhänderschaft entstehen auch keinerlei Kosten (wem denn und woraus? In Zeiten wo Überweisungen nichts kosten außer der Buchungszeile). Der Notar verrechnet sein Honorar sowieso und für das Konto nichts extra (zumindest bei uns ist die Treuhänderschaft im Honorar mit enthalten). Ob Bar oder Überweisung ist ihm egal, es interessiert ihn nur der Fristgerechte Eingang. Für dich ist folgendes zu überlegen:

Bei einer Überweisung musst du die Valuta-Tage in betracht ziehen, also 3 Tage vorher einzahlen, damit der Termin garantiert eingehalten wird. Üblicherweise reicht ein tag, aber es ist nicht bei jeder Bank sicher. Am SELBEN Tag kann man noch eine Eilüberweisung veranlassen, die kostet eine Pauschalgebühr, gestaffelt nach Höhe der Überweisung, und ist von Bank zu Bank verschieden, um die 40 Euro muss man etwa rechnen.

Eine Sicherheit zum Nachweis benötigt man irgendwann später nicht mehr, da der Kauf ja nur mit der notariellen Bestätigung des Einganges am Notarkonto rechtskräftig wird (Rechtsfolgen siehe Vertrag). Trotzdem behält man den Einzahlungsbeleg, aber wenn der verloren geht, kann der Notar jederzeit eine Bestätigung ausstellen (ich wüsste aber nicht, wozu).

Bei einer Einzahlung auf ein Notarkonto muss man gar nichts nachweisen oder angeben, denn der Verwendungszweck ist ja angegeben. Diese Angabe stimmt nur für ein Sparkonto oder Sparbuch, wo diese Vorschriften der Geldwäsche vorbeugen sollen.

Alle Barzahlungen über 15000 Euro musst Du bei der Bank begründen. Ich würde das Geld sicherheitshalber auf das eigene Girokonto einzahlen und dann überweisen. So hast Du auch immer den Nachweis auf Deinen Kontoauszügen. Sollten diese mal verloren gehen, kann die Bank auch noch 10 Jahre später dies nachweisen. Die Bareinzahlung ist schwerer nachzuweisen ;-)

denke daran, dass du bei der einzahlung von größeren bargeldbeträgen auf (d)ein bankkonto nachweisen musst, woher es kommt (geldwäschegesetz)