Einverständnis zum Grundstückkauf vom Nachbarn mit Wegrecht ?

7 Antworten

Da passt etwas nicht. Ihr seid nicht Eigentümer des Grundstücks, der nachbar auch nicht. Okay.

Der nachbar hat im Grundbuch einige Grunddienstbarkeiten (Leitungs- und Wegerecht) eintragen lassen. Okay

Um nun das Grundstück zu erwerben brauchen wir sein Einverständnis. Nein, dass ist nicht richtig. Wenn ihr das Grundstück kauft, so müsst ihr die eigetragenen Grunddienstbarkeiten beachten und dürft diese nicht ignorieren oder unmöglich machen. Aber ihr benötigt vom Nachbar keine Zustimmung für den Kauf der Immobilie.

Warum braucht ihr sein Einverständniss ? Entweder verkauft der Eigentümer oder nicht, das hat der zu klären.

Schlagbaum mit Münzeinwurf

Unterlassungsklage, die ihr verliert. Gesamtkosten des Rechtsstreits von ca. 2000 Euro zahlt ihr

er soll seinen Kanal woanders lang verlegen

Keinen Anspruch drauf, Klage sinnlos . Gesamtkosten des Rechtsstreits von ca. 2000 Euro zahlt ihr

Mülltonnen dort hinstellen

Unterlassungsklage, die ihr verliert. Gesamtkosten des Rechtsstreits von ca. 2000 Euro zahlt ihr

sein Gehupe ignorieren.

Kostenlos, ihr könnt ihn Anzeigen Ordnungswiedrihkeit 50 Euro

Kann man sich das Wegerecht finanziell ausgleichen lassen?

Klar doch ihr zahlt einfach weniger für das Grundstück, da es ja auch weniger Wert ist. Und der nervige Nachbar mindert auch den Wert. Also ist es umsonst und ihr bekommt nicht was raus.

Jetzt müsst ihr nur noch den Verkäufer davon überzeugen.

Seit ihr schon 18, denn dann müssen die Eltern unterschreiben

Wirr.

Wir haben ein Pachtgrundstück das wir gerne kaufen, oder auf Erbpacht eintragen lassen würden.

Und wer ist nun der Eigentümer des Grundstücks? Der Nachbar? Ansonsten verstehe ich nicht, wozu ihr das EInverständnis bräuchtet. Oder ist das so eine eigenwillige Eigentümergemeinschaft mit gesonderten Nutzungsrechten laut TE?

Wir müßen dringend unser Häuschen instandsetzen wollen aber nichts investieren so lange uns das Grundstück nicht gehört.

Wieso habt ihr Eigentum auf fremdem Grund? Was sagt denn der Pachtvertrag diesbezüglich aus?

Unser Nachbar hat ein eingetragenes Wegerecht um mit seinem Auto auf sein Grundstück zu kommen. Sein Kanal verläuft auch dort, das ist aber nicht im Grundbuch eingetragen.

Der Kanal gehört zwar sachlich und der Vollständigkeit halber als Leitungsrecht ins Grundbuch, da aber hier bereits ein Wegerecht für den Nachbarn besteht (vermutlich zur Erschließung des gefangenen Grundstücks zwingnd erforderlich), ist das auch nicht weiter wichtig. Solange das Wegerecht besteht - und das bedeutet, solange es für das nachbarliche Grundstück keine andere Erschließung gibt -, wird auch der Kanal dort bleiben müssen. Ob nun mit oder ohne Eintrag im Grundbuch (was letztlich auch nur für den Eigentümer des Grundstücks relevant wäre).

Um nun das Grundstück zu erwerben brauchen wir sein Einverständnis. Das will er uns aber nicht geben weil er Unannehmlichkeiten befürchtet.

Wenn er nicht will, gibt es auch keine Möglichkeit, ihn zu zwingen. Ihr könnt ihm höchstens seine Zustimmung abkaufen - so er sich darauf einlässt. Ansonsten wird es eben nichts mit dem Kauf.

Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit sein Einverständnis zu erzwingen?

Nein.

Mir fallen spontan nur Gemeinheiten ein. Z.B. Schlagbaum mit Münzeinwurf,

Das wäre illegal, und würde euch zum Schadenersatz verpflichten (Anzige, Rückbau, Geldbuße).

oder er soll seinen Kanal woanders lang verlegen.

Das geht euch genausowenig etwas an, da ihr nicht Grundstückseigentümer seid.

Mülltonnen dort hinstellen und sein Gehupe ignorieren.

S.o. - Behinderung, Anzeige.

Kann man sich das Wegerecht finanziell ausgleichen lassen?

Wenn es nicht zum Zeitpunkt der Eintragung vertraglich geregelt wurde, geht das im Nachhinein nicht mehr. Zudem wäre auch dies Sache des Eigentümers, nicht des Pächters. Und der Pachtvertrag zwischen dem Eigentümer und euch wurde mit Sicherheit nach Eintragung des Wegerechts abgeschlossen. Damit wurde die bestehende Regelung Teil des Pachtvertrages, und kann auch nicht nachtröäglich angefochten werden. Ihrt könnt nur den Vertrag aufkündigen, müsstet dann aber je nach Vertragstext das Haus abreißen (Rückgabe im Urzustand).

Durch sein Wegerecht können wir den Teil des Grundstücks über den er zu seinem Haus färt nicht nutzen, das nehmen wir billigend in Kauf.

Das ist bei Wegerechten so. Hier ist nichts "billigend in Kauf zu nehmen", sondern die Rechtslage lässt gar keine andere Auslegung zu.

Lieben Dank für die Antwort,

das Häuschen haben wir als Wochenedhaus gekauft, das Grundstück gepachtet, mittlerweile haben wir hier den Erstwohnsitz, deshalb möchten wir das Grundstück kaufen/ Erbpachten. Habe im Internet etwas geforscht. Das Einverständnis brauchen wir für den Fall der Eintragung als Erpachtgrundstück.

Erbpacht und Grunddienstbarkeiten ( Wegerecht ) werden auf Rang 2 im Grundbuch eingetragen. Es geht also nur um den Rang.

Beim Kauf des Grundstücks spielt das keine Rolle, da erfolgt die Eimtragung auf Rang 1. Das wußten wir nicht. Wir werden jetzt den Kauf erwägen.

Ich sehe nicht, warum er ein Einspruchsrecht haben sollte. Sein Wegerecht wird durch den Verkauf nicht tangiert. Wer sagt, dass er ein entsprechendes Einspruchsrecht hat?

Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen, bei einem Grundstücksverkauf hat der Wegerechtsinhaber keine Rechte.

habe auch so eine Geschichte, dort sind sogar 2 Nachbarn betroffen