Eintragung in die Handwerkskammer bei Neugründung eines Kleingewerbes
Hallo zusammen, vor kurzem habe ich mein Kleingewerbe (Nebengewerbe- Montage von Türen) angemeldet. Nun habe ich einen Brief von der Handwerkskammer erhalten, die mir eine Eintragung in ihr Verzeichnis vorschreiben. Jedoch kostet der Beitritt über 100€. Da ich bei meinem Gewerbe monatlich nicht mehr als 370€ Umsatz erziele und es auch nur vorübergehend betreibe (5-8 Wochen) möchte ich den Beitritt möglichst vermeiden. Gibt es einen Weg um diesen Beitritt zu umgehen? Diese Gebühr halte ich für meinen Fall zu hoch. Sollte ich binnen den nächsten 2 Wochen nicht antworten, werden sie nach § 20 i. V.m. § 10 Abs. 1 HwO eine Eintragung von Amts einleiten.
Zudem hätte ich gern gewusst ob ich bis zur Eintragung (bei der Handwerkskammer) befugt bin zu Arbeiten. Den Gewerbeschein habe ich bereits erhalten.
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im Vorraus.
Mfg
1 Antwort
Ruf bei der Handwerkskammer an und sag, dass es sich nur um eine zeitlich begrenzte Arbeit handeln wird. Bei dem Betrag um ca. 100,-- EURO handelt es sich bereits um den Jahresmindestbetrag, evtl. kann sich das vermeiden lassen. Klär das schnell, ich denke das Ordnungsamt wird die Handwerkskammer benachichtigt haben, sowie das Finanzamt. Kann sein, dass die Kammer Dich bereits eingetragen hat und dies eben die Jahresrechnung ist. Ob Du sofort starten kannst, solltest Du dort erfragen.
Es ist leider so, dass durch die hohen Kosten für ein Gewerbe im Handwerksbereich leider nicht mehr viel übrig bleibt. Gerade wegen solcher Beiträge. Die ja auch kein Kunde sieht, geschweige denn davon weiss.