Eintrag ins Führungszeugnis als Jugendlicher?

3 Antworten

Wenn es zur Bewährung war, steht es nicht drin. Wenn es nicht auf Bewährung war, steht es drin.

Absoluter Quatsch.

@marcelh4004

"Das heißt nicht, dass sie auch im Führungszeugnis erscheint, denn hier werden nur die schwereren Verurteilungen aufgelistet. Die Latte hängt relativ hoch: Sofern keine weiteren Einträge vorhanden sind, landen Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen ebenso wenig im Führungszeugnis wie Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten. Nur wenn diese Grenzen überschritten sind, gilt man als vorbestraft. Jugendstrafen von unter zwei Jahren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt waren. Man muss es also - gerade als Jugendlicher - schon ziemlich wild getrieben haben, damit sich die kriminelle Vergangenheit im Führungszeugnis niederschlägt."

Bittesehr.

Was denn? Zur Bewährung oder ohne?

Direkt aus dem Gesetz:

§ 32 (2) Nr. 3 BZRG

(2) Nicht aufgenommen werden
3. Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist

Einzige Ausnahme sind bestimmte Delikte im erweiterten Führungszeugnis. Siehe hierzu Absatz 5 des o.g. Paragrafen:

(5) Soweit in Absatz 2 Nummer 3 bis 9 Ausnahmen für die Aufnahme von Eintragungen zugelassen werden, gelten diese nicht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 184i, 184j, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a oder § 31 Absatz 2 erteilt wird.

Einzig vernünftige Antwort hier.