Eintrag im Führungszeugnis wegen Steuerhinterziehung

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schau bitte mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

) Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre

bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,

Diese Strafe wird in einem normalen FZ, also für den Arbeitgeger nicht aufgeführt

-natürlich wird es aufgeführt , für den ALDI -Einkauf benötigt man es nicht.

-es gibt nur "normale" Führungszeugnisse und darin wird auch eine Vorstrafe aufgeführt.

@doddo

Erzähle nicht so einen Müll, Straftaten werden erst ab ab einem bestimmten Betrag oder wenn es sich um Gewalttaten aufgeführt, bei Geldstrafen kriegt der Arbeitgeber nichts mit Punkt. Aus

Geldstrafen bis 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.

Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.

Ja sie ist vorbestraft. Es bleibt 10 Jahre im Führungszeugnis.

-in diesem Fall nur 5 Jahre.

@doddo

Geldstrafen bis 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.

Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.