Eintrag im Führungszeugnis wegen Btm?

3 Antworten

Das kommt überhaupt nicht ins Führungszeugnis, wenn du nicht gerade zu 3 Monaten Freiheitsstrafe oder 91 Tagessätzen verurteilt wirst.

Im Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, mit mehr als 3 Monaten Haft oder mehr als 90 Tagessätze, also kann noch nichts drinstehen. Zudem ist davon auszugehen daß Deine mögliche Strafe unter der Eintragungsgrenze liegt, wenn nicht. was wahrscheinlicher ist, das Verfahren eingestellt wird.

Nein - du kannst es bedenkenlos ordern. Erst nach einer Verurteilung wird eine Eintragung im Führungszeugnis vorgenommen und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die deine Tat nicht erfüllt.


Er hat nicht geschrieben, auf was für eine Stelle er sich bewirbt. Wenn es im öffentlichen Dienst wäre, würden sie eine Verurteilung auf jeden Fall herausbekommen.

@sebastianla

Er wurde nicht verurteilt. Von daher kann da auch nichts raus kommen.

@magnite

Wenn er sich bei der Polizei o. ä bewirbt werden auch anhängige oder abgeschlossene Vorgänge bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft, Gerichte u.s.w abgefragt. Aber nicht alles was drin steht ist gleich Eignungsauschliessend. Kommt drauf an, kann man nie sagen.

Übrigens, Verstösse gegen das BtmG. und WaffG. werden im, nicht öffentl. Teil, des Führungszeugnis durchaus vermerkt, da sie bespielsweise Eignungsauschließend sind bei Beantragung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis.