Eintrag im Führungszeugnis

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Bisher ist ja nur ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet worden. Es bleibt abzuzwarten, ob Dir ein strafbares Handeln überhaupt nachzuweisen ist - was ich allerdings aufgrund der Schilderung für ziemlich wahrscheinlich halte. Die Konsequenzen werden sich für Dich allerdings in Grenzen halten. Zu Rechnen ist hier mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach §153a StPO. Daß schon eine Geldstrafe verhängt wird, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Und wenn, dann wird diese totsicher nicht höher als 90 Tagessätze ausfallen und damit die fragliche Grenze, die zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen würde, in keinem Fall überschreiten.

Ich würde dazu raten, zunächst den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Sollte Dir dann tatsächlich ein Strafbefehl ins Haus flattern, kannst Du immer noch überlegen, ob Du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehst. Momentan würde ich aber eher sagen, daß Dich ein Anwalt deutlich mehr kosten würde als daß er nützt.

denke mal nen anwalt kann da evtl was machen was ich aber nicht glaube denn landfriedensbruch ist kein kavaliersdelikt mehr da es sich aber um ein gruppendelikt handelt denke ich könntest du wenn sie dir keine konkreten tatbeweise vorlegen können mit nem blauen auge davon schlittern....anwalt auf jeden fall zu rate ziehn und ohne sein beistand auch keine ausgen treffen auch wenn sie dir erzähle es wirkt sich un irgend einer form auf dein strafmaß aus ...alles bullshit....viel glück....für immer category c

Nach § 125 StGB kann Landfriedensbruch mit einer Geldstrafe oder Fallstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Bei einer einfachen Rangelei wird höchstwahrscheinlich, wenn nichts weiteres passiert ist, auch eine Einstellung nach § 153 oder 153a StPO unter Auferlegung einer Geldbuße die innerhalb von sechs Monaten zu bezahlen ist, andernfalls eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Die Einstellung nach § 153 folgende StPO wird weder im Bundeszentralregister noch Führungszeugnis eingetragen. Eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird zwar im Bundeszentralregister, nicht jedoch in das Führungszeugnis eingetragen, wenn im Bundeszentralregister nicht schon eine andere Geld oder Freiheitsstrafe steht.Näheres dazu siehe http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/E-bis-F/fuehrungszeugnis.html

in diesem fall würde ich zum anwalt gehen, denn landesfriedensbruch ist kein kavaliersdelikt. und dann noch mit der polizei. erstmal wird das eh dauern, bis da richtig losgeht, und einen eintrag ins führungszeugniss kriegst du erst, wenn du verurteilt bist, nicht vorher. und dazu muss es erstmal zum prozess kommen. und genau deswegen würde ich mir auf alle fälle an deiner stelle einen anwalt nehmen.

Du hast den Polizisten geschubst. Das hättest du nicht tun dürfen, egal ob der Polizist angefangen hat oder nicht. Das ist ein Akt gegen die Staatsgewalt und wird bestraft.

Ich denke, du wirst um einen Eintrag nicht herum kommen.

Einen Anwalt wirst du so oder so brauchen, denn es läuft wahrscheinlich schon eine Anklage wegen Landesfriedenbruchs gegen dich.