Eintrag aus Grundbuch komplett löschen
Hallo, ich habe ein großes Problem und zwar hatte ich vor ca. 3 bis 4 Jahren Probleme mit dem Finanzamt, die bekamen ca. 7.000 Euro und haben sich da in meinem Grundbuch eine Sicherheit eintragen lassen. Ich habe die Summe bezahlt und es auch beim Amt löschen lassen. Nun scheitere ich bei jeder Bank ( wegen einer Umfinanzierung ) wegen diesem Eintrag, obwohl es durchgestrichen ist. Kann man das dann beim Amtsgericht komplett löschen? Oder gibt es die Möglichkeit das Objekt an meiner Frau kostengünstig zu übertragen, so das sie dann eine Umfinanzierung bekommt? Vielen herzlichen Dank für eure Mühen im Voraus
4 Antworten
Nein, Einträge bleiben im Grundbuch grundsätzlich für immer bestehen, auch wenn sie gelöscht werden (Ausnahmen gibt es z.B. bei Umschreibungen). Deswegen sind Zwangssicherungyhpotheken auch so gefährlich für den und potentiell zukünftige Eigentümer, was die Bonitätseinschätzung angeht.
Grundbucheintragungen können nicht komplett gelöscht werden. Dann würde das Grundbuch ja unrichtig. Im übrigen glaube ich offengestanden nicht, daß diese inzwischen überholte Eintragung der eigentliche Grund Deines Finanzierungsproblems ist. Vermutlich reicht die Sicherheit den Banken nicht.
Du bekommst nur einen Kredit wenn du ihn eigentlich nicht brauchst.
Selbständige haben es immer schwer, Kredit zu bekommen. Du nun hast einen fatalen Fehler begangen: Dich für 7000 Euro pfänden zu lassen. Wieso es dazu gekommen ist, wissen wir natürlich nicht. Was die Folge davon ist, merkst Du aber nun deutlich: Die Banken fragen sich, ob man jemand 140.000 Euro Kredit geben soll der nicht mal 7000 Euro zahlen konnte.
Das ist nicht der Grund der Kreditablehnung. Das muss andere Gründe haben. Gelösche Eintragungen werden nicht an die Bank geschickt.
Die sogenannten "gelöschten" Eintragungen sind den Banken/Sparkassen sehr wohl zugänglich! Das ergibt sich aus den weiteren Antworten auf die Frage von fullhd111.
Die Löschungen werden zwar nicht explizid an die Bank versandt; aber: Jeder Kreditgeber hat ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch, und da ist diese Eintragung noch zu erlesen (zwar mit einem entsprechenden Löschungsvermerk), also noch sichtbar.
Ein weiteres Problem wird wohl auch die SCHUFA sein!!! Hier sollte man seine Eintragung auch löschen lassen (Selbstauskunft über das Internet möglich).
Wenn die Sicherungshypothek des Finanzamts wirklich vollständig gelöscht ist, dann gibt es keine weitergehende Möglichkeit einer rückstandslosen "Entfernung" aus dem Grundbuch. Jeder Schritt ist und bleibt aus dem Grundbuch nachvollziehbar, so ist das Grundbuch aufgebaut.
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn deine Grundbuchblattstelle auf ein neues Blatt übertragen wird. Dabei werden auf das neue Blatt nur die aktuellen Belastungen übertragen, bereits gelöschte Belastungen werden nicht mit übernommen. Das Problem an dieser "Lösung" ist, dass du keinerlei Anspruch darauf hast. Es obliegt der Entscheidung des Rechtspflegers beim Grundbuchamt, ob er das bestehende Blatt auf ein neues umschreibt. Die "Anweisung" zur Umschreibung hat ein Rechtspfleger nur, wenn das bestehende Blatt durch zu viele Eintragungen zu unübersichtlich geworden ist.
Du kannst daher mal nett und freundlich den zuständigen Rechtspfleger ansprechen, ob er denn eine Umschreibung erwägen würde. Ich habe meine Zweifel, ob er sich drauf einlassen wird, aber ein Versuch ist es ja wert.
Die Umschreibung auf deine Ehefrau wird unter Umständen auch nicht viel bringen, da die Banken euch beide als Einheit sehen könnten, d.h. also auch von der Ehefrau ausgegangen wird, dass sie einen Kredit nicht regelmäßig bedienen kann. Zumal wirst du ja wohl auch weiterhin Kreditnehmer bleiben, sodass diese alte Eintragung des Finanzamts auch auf dich wieder zurückfällt. Bei einer Umschreibung auf die Ehefrau sollte man auch die dabei entstehenden Gebühren bei Notar und Grundbuchamt beachten. Da können sich auch ein, zwei oder mehr Tausender sammeln - je nach dem, wie viel das Grundstück wert ist.
So wurde es mir von mehreren Finanzierern gesagt. Ich bin selbstständig in der Gastronomie, hatte die letzten Jahre immer ein Gewinn von >60.000 Euro. Unser Objekt wird auf 220.000 Euro geschätzt, Umschuldung sollte ca. 140.000 Euro betragen. Zusätzlich ist noch ein Objekt im Werte von ca. 140.000 euro vorhanden. Wieviel Sicherheit muss man denn noch bieten? :-(