Einstellung / Herabsetzung bei Forderungen Auswirkung?
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bei den Forderungen. Und zwar verstehe ich nicht, welche Auswirkungen auf den Gewinn eine Herabsetzung bzw. eine Einstellung bei den PWB und EWB Forderungen hat.
Ich nehme mal folgendes Beispiel:
PWB Jahr 01: 3000€
PWB Jahr 02: 2000€
Herabsetzung: 1000€
Dies wäre doch dann als Ertrag zu verbuchen und hätte positive Auswirkungen auf den Gewinn oder nicht?
Funktioniert das ganze, falls so richtig, bei den zweifelhaften (EWB) Forderungen genauso?
1 Antwort
Also rein von der Logik her: Wertberichtigungen macht man dann, wenn man befürchtet, dass eine Forderung nicht eingebracht werden kann. Du buchst also den zu erwartenden Verlustbetrag als Wertberichtigung.
Wenn sich dann der Ausfall als geringer erweist als angenommen, buchst du die Differenz wieder als Ertrag aus Auflösung dee Wertberichtigung.
Und natürlich hat ein Ertrag eine Auswirkung auf den Gewinn. Das ist bei allen Wertberichtigungen der Fall. PWB und ESB sind ja nur Unterformen davon.