Einstellung / Herabsetzung bei Forderungen Auswirkung?

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Also rein von der Logik her: Wertberichtigungen macht man dann, wenn man befürchtet, dass eine Forderung nicht eingebracht werden kann. Du buchst also den zu erwartenden Verlustbetrag als Wertberichtigung.

Wenn sich dann der Ausfall als geringer erweist als angenommen, buchst du die Differenz wieder als Ertrag aus Auflösung dee Wertberichtigung.

Und natürlich hat ein Ertrag eine Auswirkung auf den Gewinn. Das ist bei allen Wertberichtigungen der Fall. PWB und ESB sind ja nur Unterformen davon.