Einspruch gegen eine IHK.Prüfung?

2 Antworten

Ist ein Prüfling mit einer Prüfungsentscheidung nicht einverstanden, so kann er, da die zuständige Stelle eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und somit die Prüfung einen Verwaltungsakt darstellt, ein Widerspruchsverfahren kostenfrei einleiten.

Laut §30 MPO ist dem Prüfling mit dem Prüfungszeugnis eine Rechtsbehelfsbelehrung auszuhändigen. Diese beinhaltet, dass der Widerspruch gegen den zugestellten Prüfungsbescheid innerhalb eines Monats erfolgen muss. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der IHK eingereicht werden. In diesem Zusammenhang hat der Prüfling auch Rechtsanspruch auf Einsicht seiner Prüfungsunterlagen. Wird gegen eine Prüfung Widerspruch eingelegt, so richtet sich dieser immer gegen die Kammer. Der Prüfungsausschuss ist nicht der Anfechtungsgegner.

Widerspruch kann zum Beispiel eingelegt werden bei:

Ablehnung des Zulassungsantrages.Nicht ordnungsgemäßer Berufung und Besetzung des Prüfungsausschusses.Zu schlechter Bewertung des Prüfungsergebnisses.

Die Beurteilung von Prüfungen sind fachpädagogische Werturteile und unterliegen nur beschränkt dem Verwaltungsgericht.

Die Überprüfung erfolgt nur darauf, ob

formale Mängel aufgetreten sind,der Prüfungsausschuss von falschen Tatsachen ausgegangen ist,allgemeine Bewertungsgrundsätze nicht beachtet wurden,sich der Prüfungsausschuss von sachfremden Erwägungen leiten ließ.

Aufgrund der Komplexität rate ich dir, dass du dir einen Rechtsanwalt nimmst, wenn du dieser Auffassung bist, der die Klausur beurteilt und deine Erfolgsaussichten realistisch einschätzt. Den oft klaffen die Selbstwahrnehmung und Realität doch weit auseinander.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und meine Antwort war hilfreich für dich. 

Wissensdurst84

Die bösen Prüfer !



Bei der schriftlichen Prüfung habe ich fast alle Fragen beantwortet und nur 35 Punkte bekommen


Das nützt Dir nichts, wenn die Antworten falsch sind. Nicht umsonst musstest Du zur Nachprüfung und die hast Du dann auch noch vergeigt ?

Nein, nicht der böse Prüfer. Aber ich weiß was ich gelernt hab. Scheinbar denken hier einige, sie wären schlauer als andere und könnten über diese richten. Vielen Dank für diese konstruktive Kritik.

@Martifor

Was nützt Dir das Lernen, wenn Du es in der Prüfung nicht zu Papier bringst? Glaubst Du wirklich, dass die Prüfer ein Interesse daran haben, ausgerechnet Dir eine schlechte Bewertung zu geben und das dann in der Nachprüfung dann nochmal?