Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, das kann man Ausrechnen Angenommen du fährst 50 kmh. Die Reaktionszeit  etwa 3 sek.  In3 Sek. fährt man 50 mtr..Signalanlagen, Induktionskabel sind geeicht. Die Gelbphase beträgt laut Gesetz 2 Sek..

Du kannst dir also ausrechnen das du ca 60+ gefahren sein muss.    

Natürlich, wir leben in einem Rechtsstaat kannst du Widerspruch einlegen.

Wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast würde ich das  auch    evt. tun. Aber du hast ja noch Glück in diese Fall , da es sich nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Besagt wenn du

innerhalb  1,o sek. die beiden Schleifen überfahren hast, bedeutet wenn du nicht mehr in der Probezeit bist  in den letzten 12 Mon Vorkommnisse hattest wird keine Führerscheinsperre kommen. und Dann Wiederspruch wegen 0,08/9 kmh., das kann auch nach hinten losgehen.

Geldbuße kommt so oder so + Verwaltungskosten.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland und frohe Feiertage

Bley 1914

Bley 1914 

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Bei einem angenommen Tempo von 50 km/h bist du gute 10 Meter von der Haltlinie entfernt gewesen, als die Ampel auf rot umschaltete. Davor hattest du 2-3 Sekunden gelb, also gute 30 Meter vor der Kreuzung. Da kannst du ganz gemütlich den Fuß vom Gas nehmen und abwarten, ob der andere das auch macht. Bei Gericht wird man dir eine Schutzbehauptung vorhalten.

Das würde ich auch so sehen. Etwas anderes wäre es, wenn man den Wagen der Drängelt mit auf dem Bild hätte .

Vielleicht hat sie ja trotzdem Glück, und man glaubt ihr die Sache. Aber selbst dann wird man wohl sagen, das es kein Grund wäre, um über Rot zu fahren.

Es wird für dich keine große Rolle spielen, ob dein Rotlichtverstoß 0,92 Sek. oder 0,5 Sek beträgt. Rot ist Rot und wenn es unter einer Sekunde ist, kommst du relativ billig davon. Also erspare dir Mühe und Ärger.