Einsicht in den Hausmeistervertrag

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Ja.

Wohnungseigentümer besitzen uneingeschränktes Einsichtsrecht in alle Unterlagen der WEG. Dazu gehört auch der Hausmeistervertrag.

Manchmal geäußerte Bedenken von unwilligen oder -wissenden Verwaltungen bezüglich des vermeintlichen Datenschutzes, greifen hierbei nicht.

mvsstrauss 
Fragesteller
 16.01.2012, 18:02

Super! In welchem Gesetzestext kann ich die rechtliche Grundlage dafür finden?

Immofachwirt  16.01.2012, 18:11
@mvsstrauss

Das steht so deutlich leider nicht im WEG. Vielmehr leitet es sich aus § 28 WEG Abs. 4 ab. Es gibt aber eine herschende (einhellige, unwidersprochene) Rechtssprechung hierzu:

  • OLG Frankfurt/M, NJW 72, 1376
  • OLG Karlsruhe, MDR 76, 758
  • DerWE 85, 127/25 = 86, 23
  • OLG Köln, WE 97, 232, Klarstellung hierzu ZMR 95,324

und viele mehr.

mvsstrauss 
Fragesteller
 16.01.2012, 18:18
@Immofachwirt

**V i e l e n D a n k !!!****

Das hilft mir jetzt echt weiter!!!

MFG

Joachim

geige  18.01.2012, 08:27
@Immofachwirt

Es gibt auch ein Grundsatzurteil des BGH vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, betreffend Einsichtsrecht und Auskunfstrecht.

Immofachwirt  18.01.2012, 10:29
@geige

@geige Danke dir für die Ergänzung.

Eine Abschrift muss Dir nicht ausgehändigt werden, du kannst aber in den Räumen der Hausverwaltung Einsicht nehmen. Oft ist es im Verwaltervertrag geregelt, dass dies über den Verwaltungsbeirat zu laufen hat. Bei einer so großen Anlage lies es Bitte vorher im Verwaltervertrag nach. Hierbei wird unterschieden, dass bei einer großen Anlage einer Hausverwaltung nicht zugemutet werden kann, dass 150 Leute vorbeikommen und jeder will eine andere Rechnung/Quittung/Vertrag sehen.

Ich vermute eher nicht. Da euer Hausmeister seinen Vertrag mit eurer Wohnungsverwaltung gemacht hat. Den Vertrag kannst du aber bestimmt einsehen, wenn er dir nicht schon vorliegen sollte.

Wozu soll das gut sein? Lassen Sie sich von außenstehenden in Ihren Arbeitsvertrag schauen? Alles was Sie über die Hausmeisterarbeit und die Aufgaben wissen müssen erfahren Sie auf Anfrage. Ansonsten spricht man den Hausmeister selbst an und fragt Ihen für welche Bereiche er Zuständig ist. Wenn ein Bereich nach Ihrem empfinden nicht abgedeckt ist, kann auf der nächsten Eigentümerversammlung gesprochen werden. Wieviel der Hausmeister für seine Arbeit bekommt läßt sich auf der Nebenkostenabrechnung ersehen und errechnen. Wenn Ihnen die Summe zu hoch erscheint, kann auch dieses bei einer Versammlung geklärt werden.

Das ist Sache der Eigentümergemeinschaft. Wenn diese eine Geschäftsführer bestimmt hat, ist dieser für Personalangelegenheiten zuständig. Nicht jeder einzelene Miteigentümer hat automatisch das Recht in Arbeitsverträge zu sehen.

Immofachwirt  16.01.2012, 18:05

Sorry Hans,

aber in einer WEG gibt es keinen Geschäftsführer. Es gibt nur den Verwalter (§27) , der die WEG vertritt und deren Beschlüsse umzusetzen hat.