einsehn der lohnabrechnung

9 Antworten

Wenn man unberechtigt in die Lohnabrechnungen anderer Arbeitskollegen/innen Einblick nimmt ist das zwar nicht strafbar, aber der Arbeitgeber kann mindestens abmahnen evtl. auch kündigen und je nachdem wie schwerwiegend der Fall ist (wenn es weitergehende private Folgen für den Kollegen hätte in dessen Lohnabrechnung reingeschaut wurde) sogar freistlos..

Auf alle Fälle ist es eine Störung des Arbeitsfriedens

Hallo, prinzipiell gilt, wenn du es heimlich machst, ist es ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht und dafür kannst du mindestens eine Abmahnung erhalten. Wenn dein Kollege sie dire freiwillig gezeigt hat, ist das aber kein Vergehen. Was du sicher meinst, ist die Verschwiegenheitsklausel, die sich oft in Arbeitsverträgen findet, dass man nicht über das Gehalt sprechen darf. Das ist mittlerweile nicht mehr so und zieht auch keine Konsequenzen nach sich, du darfst also deinen Kollegen mitteilen wie viel du verdienst, wenn du es denn selbst mitteilen möchtest, keiner zwingt dich dazu.

So allgemein ist das schwer zu beantworten. Was genau meinst du mit "einsehen"? Hat das jemand offen herumliegen lassen, war es in einem verschlossenen Umschlag oder in der Personalakte? Je nach den Umständen kann man sich strafbar gemacht haben (§§ 202 ff. StGB), eine Abmahnung und ggf. Kündigung können auch berechtigt sein.

Wenn der andere sie dir freiwillig zeigt, ist das aber nicht dein Problem, ggf. würde damit aber der andere gegen die Geheimhaltungsklausel in seinem Arbeitsvertrag verstoßen (falls es eine gibt).

Ohne mehr Input kann man dazu aber wenig sagen.

Wenn du unbefugt Einsicht nimmst ist das wohl eine Abmahnung wert.

Ansonsten eher nicht. AG sehen das vielleicht nicht all zu gern wenn man sich die Abrechnungen zeigt aber das muß man ja auch nicht am runden Tisch machen.

Die Frage ist ja vor allem: Wie kommst Du an die Dokumente? Wenn Du in der Lohnbuchhaltung arbeitest gehört es zu Deinen Aufgaben, Lohnabrechungen zu machen und kennst dann natürlich auch die Inhalte. Wenn Du Dir aber aus Neugierde "vertrauliche" Informationen dieser Art "beschaffst", ist das nicht korrekt. Dies bedeutet natürlich auch, dass Du dann zwar über "Wissen" verfügst, aber nichts damit anfangen kannst / darfst.

Wie gedenkst Du denn an die Lohnabrechnugen zu kommen?