Einschreiben mit Rückschein im Postfach gelandet

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Am 28.07 wurde nicht das Einschreiben in's Postfach eingelegt sondern der Auslieferungsbeleg plus Rückschein, den der AG unterschreiben sollte. Einschreiben gegen Unterschrift bzw mit Rückschein werden nicht in das Postfach eingelegt sondern am Postschalter oder der Abholstelle zur Abholung bereitgehalten.
Damit der Empfänger weiß, dass ein Einschreiben für ihn vorliegt wird dieser Auslieferungsbeleg, der mit der Sendungsnummer versehen ist, in das Postfach eingelegt ggf zusammen mit dem Rückschein.Diesen gibt er am Schalter bzw der Abholstelle ab und erhält dann den Brief.
Das wird also nicht vor dem Leerungstermin sein, es kann auch durchaus sein, dass der Brief erst am 02.08. ausgehändigt wird.
Bei solch kurzfristigen Terminen ist es besser, ein Einwurfeinschreiben zu versenden, das wird ohne Unterschrift des Empfängers in das Postfach eingelegt, der Postmitarbeiter/in bescheinigt dies auf dem Auslieferungsbeleg.

Dein Schreiben ist beim Empfämger fristgerecht eingegangen und nur das zählt. Wenn Dein AG das Postfach leert hat auf die fristgerechte Kündigung keinen Einfluss.

Stimmt - wichtig ist das Datum der Zustellungsbestätigung durch die Post auf dem Rückschein

@kritiker111

nur das sie den rückschein gar nicht hat! somit auch keinen schriftlichen nachweis... da kann sie sich nur die sndungsverfolgung im www ausdrucken + die rechnung des einschreibens dazu packen.

@grinsefisch

Um die Sache jetzt nach langer Zeit aufzuklären: ein Einschreiben mit Rückschein darf nicht ins Postfach, soweit stimmt das. Der Empfänger bekommt eine Karte ins Postfach gelegt, dass ein Einschreiben für ihn vorliegt, welches er am Schalter abholen und unterschreiben muss. Somit ist der Tag, an dem der Empfänger das Einschreiben am Schalter in Empfang nimmt, das Eingangsdatum. An diesem Tag wird auch der Rückschein zurückgeschickt - mit dem Datum, an dem das Schreiben abgeholt wurde. Holt der Empfänger das Einschreiben erst nach Fristablauf ab und lehnt daraufhin z.B. eine Kündigung ab wegen Fristversäumnis, ist er - meines Wissens - im Recht. Man ist nicht verpflichtet, sein Postfach täglich zu leeren. Etwaige Zugeständnisse an den Absender sind reine Kulanz seitens des Empfängers.

Erstmal danke für die zahlreichen Antworten! :-) Sehe ich das richtig, es bleibt mir vorerst nichts anderes übrig, als auf den Rückschein zu warten - auf dem sehr wahrscheinlich der 01. August als Übergabedatum steht. Und damit hätte ich einen Tag zu spät gekündigt und bin auf die Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen? Bei der Sendungsverfolgung im Internet steht leider kein Datum dabei... das fällt also weg :-(

Ich hätte das auch gern viel früher abgeschickt, ging aber nicht, weil ich den neuen Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hatte. Dumm gelaufen. Und ich war bis eben immer der Meinung, etwas sichereres als ein Einschreiben mit Rückschein gäbe es nicht... wieder was gelernt!

Soweit ich informiert bin, darf ein Brief mit Rückschein nicht im Postfach landen. Mach Dich mal bei Deiner Post schlau, die müssten das wissen und da sie den Brief ja nicht ins Postfach gelegt haben, kannst Du dort ruhig fragen.

das ist mit dem rückschein schon dumm gelaufen...

davon abgesehen wärest du auf der sicheren seite gewesen, wenn du das ein paar tage früher losgeschickt hättest.

was das für dich bedeutet - genau wird dir das wohl nur ein anwalt für arbeitsrecht beantworten können, die frage dürfte nicht zum ersten mal auftauchen.