Einschreiben mit Rückschein - wer haftet bei Sendungsverlust?

5 Antworten

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Eine Woche Laufzeit ist sehr lange für ein Einschreiben.
Auf Deinem Einlieferungsschein gibt es eine Internetadresse, bei der Du den Status checken kannst, allerdings ist das nicht immer auf dem aktuellsten Stand.
Falls der Zusteller die Sendung benachrichtigt hat kann es auch sein, dass sie in der Filiale zur Abholung bereit liegt und der Benachrichtigungsschein "verschütt" ging oder so...:) . Nach 7 Tagen Lagerfrist würde der Brief dann bei Nichtabholung an den Absender zurück geschickt. Es gibt eine kostenlose Hotline der Post, da kannst Du mal nachfragen, ob die etwas über den Verbleib der Sendung wissen: 0800 1 888 444
Du wirst zurückgerufen.
Falls der Brief tatsächlich verloren gegangen sein sollte haftet die Post mit 25 €, alle weitern Folgeschäden sind nicht abgesichert.
Aber das ist jetzt noch zu früh, sich darüber zu sorgen, wie gesagt, es kann auch sein, dass die Sendung zur Abholung in der Postfiliale lagert oder sich auf dem Weg zu Dir zurück befindet.

Rambser1980 
Fragesteller
 28.07.2012, 11:06

Ich habe die Rufnummer auch angerufen.

Der Kollege konnte auch noch keinen Eingang beim Empfänger verbuchen, aber ich solle mich am Montag (30.7.) nochmal melden und dann ggf. eine offizielle Verlustanzeige/Reklamationsmeldung aufgeben, damit recherchiert werden kann. Das werde ich auch tun.

Aber ich glaube auch, daß das Ding in ner Filiale liegt. Normalerweise wäre die Sendung freitags zugestellt worden. Allerdings ist die Firma nur bis 12.45 Uhr besetzt. Deshalb glaube ich , dass die Kollegen das Ding noch nicht in der Postfiliale abgeholt haben.

Du hast den Beleg noch? Dann gib mal die Sendungsnummer auf der Seite der Deutschen Post ein. Dann kannst Du sehen, wo sich Dein Einschreiben befindet.

Hast Du die Schlüssel auch gut verpackt? Das ist nämlich Deine Aufgabe. Wenn Du nur einen ganz normalen Briefumschlag genommen hast, dann kann es durchaus sein, dass der Schlüssel rausgefallen ist, weil in der Maschine der Umschlag beschädigt wurde.

Rambser1980 
Fragesteller
 28.07.2012, 11:04

Ja, die Schlüssel wurden gut verpackt. Habe bei der Post angerufen. Auch sie konnte nicht feststellen, daß der Brief schon beim Empfänger angekommen ist.

Ab Montag (30.7.) kann ich eine offizielle Reklamation aufgeben. Das werde ich dann auch tun.

Die Post. Wer soll sonst haften?Dampf machen,taucht schon auf.

DerwahreGott  26.07.2012, 09:57

ja, weiss er halt nicht, weil er noch klein ist und die post ist ja fast so etwas wie ne behörde, da fühlen sich manche menschen dann ganz klein und wertlos

Rambser1980 
Fragesteller
 26.07.2012, 10:05

der Logik nach schon - richtig.

Aber was, wenn Die Firma mir den Zentralschlüssel in Rechnung stellt oder ggf. einige Schlösser wechseln lässt? Das wird nämlich dann RICHTIG teuer und geht bis in den 3-stelligen Bereich!

Haftet die Post auch hierfür?

Es haftet die Post. Mußt bei der Post eine Verlustanzeige schreiben

Die Post. Aber bei Einschreiben nur bis höchstens 25 EUR.