Einschreiben abgelehnt - wie bekomme ich eine Bestätigung?
Hallo,
das Problem ist das Folgende: Ein wichtiges Schreiben, für das ein Bekannter die Bestätigung des Empfängers braucht, dass er es erhalten hat, wurde von ihm nicht abgeholt. Es war ein Einschreiben mit Einwurf, er hat es nicht bei der Post abgeholt. Dann ein Einschreiben mit Rückschein, doch er nahm das Einschreiben nicht an.
Es geht um die Kündigung einer Mietwohnung, weil die Mieter nicht regelmäßig zahlen und außerdem durch ihre Partys den ganzen Rest im Haus stören und sich nicht an Ruhezeiten halten. Das Ganze geht trotz mehrfacher Verwarnung jetzt schon 2-3 Jahre lang so und die Mieter sollen jetzt ihre Kündigung erhalten, nehmen aber die Einschreiben nicht an.
Was kann man da tun?
6 Antworten
Ein Einwurf-Einschreiben wird vom Zusteller einfach in den Briefkasten geworfen. Der Zusteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er es zugestellt hat.
Eine Unterschrift wird bei einem Einschreiben benötigt.
Es ist immer sinnvoll, eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben zu versenden, da der Empfänger hier die Sendung nicht ablehnen kann.
Die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, das kostet allerdings etwas mehr als ein Einschreiben.
Ein EINWURFEINSCHREIBEN muß nicht angenommen werden. Mit Einwurf ist es zugegangen. Kann vom Empfänger auch nicht abgelehnt werden.
Ich würde aber auch den Fachmann empfehlen. Das wird noch weitergehen....
Tja, mein Bekannter hatte es gut gemeint, als er die Wohnung an zwei Azubis vermietete, deren Eltern abgehauen waren und die sonst ohne Wohnung dagestanden hätten. Doch das war die falsche Entscheidung, seitdem gibt es nur Ärger.
Einen Anwalt kontaktieren und sicher nicht auf GuteFrage diese Frage posten - nach 2-3 Jahren!
So so... und darum schreibst du hier auf GuteFrage? Klar, dann wird die Situation viel einfacher...
A - N - W - A - L - T
Verstehst du?
Ja, habe verstanden. Wird meinem Bekannten wohl nix Anderes übrig bleiben - das wird die Kosten halt noch weiter in die Höhe treiben :-(
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt - nach 2-3 Jahren regelmäßiger Ruhestörung und unregelmäßiger Zahlung, nicht nach 2-3 Jahren erfolgloser Einschreiben :-)
Warum nicht auf GuteFrage posten?????
Weil ein Anwalt für seine Antworten haftet. Von GuteFrage haftet keiner. Und gerade bei einer Kündigung sind viele Fehler drin.
Auch gegenüber Azubis muß das ganze Wasserdicht sein.
Vielen Dank, hab es kapiert!
Na, weil ich eben davon ausgegangen bin, dass das Zustell-Spiel jetzt schon 2-3- Jahre läuf. Darum war ich ja so entsetzt...
Aber abgesehen davon: Auch wenn's die Ruhestörung betrifft: Dort sind 2-3 Jahre ebenfalls viel zu lange.
Und realistisch gesehen: Was soll denn der GuteFrage-User hier helfen können? Ausser der Hinweis mit dem Anwalt und dem Gerichtsvollzieher bleibt ja nichts. Und das sollte einem Vermieter eigentlich auch selbst in den Sinn kommen.
Wenn das die Kosten in die Höhe treibt, dann aus dem Grund, weil man schon viel früher hätte damit reagieren müssen.
Hinzu kommt (und nimm das jetzt bitte nicht persönlich, das hat mir dir als Persona ja nichts zu tun, also nicht falsch verstehen): Wenn ich Hauseigentümer bin und Geld damit generieren möchte, in dem ich es vermiete, dann muss ich gewisse Reserven für den Notfall haben. Ich bin ja auch nicht Eigentümer einer Nespressomaschine und beklage mich dann, dass die Kapseln so teuer sind.
Das ist ziemlich unüberlegt. Das darfst du deinem Bekannten mit gutem Gewissen sagen - auch, wenn er es nicht gerne hören möchte.
Du hast ja so Recht... Ich wollte ihm einfach nur helfen, deshalb hab ich die Frage hier gepostet. Aber trotzdem Danke für alles!
Kündigung noch mal schicken per EINWURF-Einschreiben.
Da bestätigt der Zusteller den Einwurf.
Ganz sicher wäre die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Weißt du eigentlich, wie schwer es ist, Mieter wieder aus Wohnungen rauszubekommen, selbst wenn sie nicht regelmäßig zahlen? Vor allem, wenn es staatlich subventionierte Sozialwohnungen sind.
Da mussten erst mal einige Verwarnungen kommen, bis die Kündigung überhaupt ausgesprochen werden durfte...