Einreise nach Deutschland nach 10 Monaten Amerika. ZOLL?

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Du musst alles über 430€ verzollen

Bis zu (zusätzlichen) 700€ würde es pauschalmit 17,55 verzollt. Danach werden die vollen Abgaben fällig.

Um unter die Übersiedlungsgut Regelung zu fallen, bis zu unter dem notwendigen Mindestaufenhalt in Ausland. Dieser beträgt mindestens 12 Monate im Nicht Eu Ausland gelbt haben.

Zudem müssen die Sachen mindestens 6 Monate vor der Einreise gekauft worden sein.

DI eHerfkunt des Handy erkennt man an der Geräte/IMEI Nummer . Die USA hat andere ,als Deutschland.

Die Zöllner kennen sich in ihren Gebiet sehr gut aus . Die sind nicht auf den Kopf gefallen.

Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast. Der Zollmuss also nciht Dir was nachweisen. Sondern Du musst dne Zoll nachweisen, wo Du und fürwieviel Du was gekauft hast.

Meldest Du es nicht an und Du wirds erwischt , zahlst Du eien Strafe. Oft ist es das dopplte. Zudem,droht Dir ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Anne

Am Besten wäre es doch, mal beim Zoll selber nachzufragen, was einen da erwarten wird. Die haben ne Homepage und man kann auch Fragen per Email hinschicken. Kann man ja auch unter einem anderen Namen machen, wenn man sehr auf Datenschutz bedacht ist :).

Ich persönlich glaube (!), dass du zumindest alles verzollen werden musst, was nicht Kleidung ist (besonders Handy und Kopfhörer). Die Kleidung ist ja, wie ich vermute, auch schon länger im Gebrauch, und da wird dann wohl darüber weggesehen. Wenn du die Kaufbelege noch hast, wird es wohl einfacher zu berechnen.

Leider ja. Musst du verzollen. Erst ab 1 Jahr Aufenthalt kannst du die Sachen als Übersiedlungsgut anmelden.

Alles, was über den 430 EUR liegt, musst Du verzollen. Bis zu einem Betrag von 700 EUR zahlst Du dann einen pauschalen Betrag von 17,5% (das ist also immer noch billiger als die MWSt.).

Alles was du bis vor 6 Monaten gekauft hast ist glaub ich nicht zu verzollen, alles was du danach gekauft hast, ja. Melde es lieber an (oder geh auf gut Glück durch den grünen Ausgang, ohne Gewähr). Handy kannst du ja als deutsch ausgeben. Kopfhörer wohl auch. Ich denk nicht, dass die euch rausfischen. Aber man weiß nie.

Die Herkunft des Handys erkennt man an der IMEI Nummer. Zudem gilt beim Zoll die umgekehrte Beweislast.