Einreise London als Minderjähriger?

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Moin,

du kannst als Minderjähriger ohne Probleme einreisen, allerdings ist es möglich, dass du von den örtlichen Behörden / Polizei kontrolliert wirst. Diese können eine Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten fordern, wie du schon geschrieben hast. Dies kann dir auch mit 17 passieren, eben solange du noch nicht volljährig bist.

Das Auswärtige Amt schreibt dazu:

Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/grossbritannien-node/grossbritanniensicherheit/206408#content_2

Ansonsten benötigst du nur noch deinen Personalausweis bzw. Reisepass.

Gilt das auch für einen Tagesausflug, wo es abends direkt zurück geht? Und hast du Erfahrungen, ob 17 Jährige häufig kontrolliert werden? Schließlich liegt Kindesentziehung und sowas ja wohl kaum vor!? :)

@JanMoeller

Sobald du in Großbritannien bist, kannst du theoretisch kontrolliert werden, aber die Wahrscheinlichkeit bei einem Tagesausflug auf solch ein Begleitschreiben kontrolliert zu werden ist natürlich eher gering. Wie häufig solche Kontrollen durchgeführt werden weiß ich nicht. Ich vermute eher selten bis gar nicht.

@OrangeTree

Also zur Sicherheit Einverständniserklärung mitbringen? :)

@JanMoeller

Wenn du vor der Reise noch schnell an eine rankommst würde ich es machen, wenn du keine mehr bekommst ist das auch nicht schlimm. Wie gesagt, du wirst sehr wahrscheinlich ohnehin nicht kontrolliert und selbst wenn, wollen die vermutlich nur deinen Personalausweis. Dass du von nirgends "entzogen" wurdest, lässt sich im Zweifelsfall auch anders, ohne Begleitschreiben, feststellen.