Einmalzahlung bei zuteilungsreifem Bausparvertrag möglich?

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Sonderzahlung

Sonderzahlungen sind Spar-/Tilgungsleistungen die den Regelsparbeitrags bzw. den vereinbarten Tilgungsbeitrag überschreiten. Letztere werden auch Sondertilgungen genannt. In der Sparphase besteht bei vielen Tarifen grundsätzlich die Möglichkeit Sonderzahlungen zu leisten, allerdings ist laut § 2 Abs. 2 der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) die Zustimmung der Bausparkasse erforderlich. In der Darlehensphase können i.d.R. Sondertilgungen geleistet werden. Höhe und Zeitpunkt dieser Sondertilgungen können Sie selbst bestimmen.

Zunächst aber das wichtigste. Du musst Dir keine Sorgen darum machen, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird. Im Endeffekt stellst Du der Bank ja zusätzliches Kapital zur Verfügung. Ich habe auch einen Bausparvertrag, der seit über einem Jahr zuteilungsreif ist, aber da aktuell keine größeren Ausgaben anstehen lasse ich ihn ebenfalls weiterlaufen. Wirtschaftlicher wäre wahrscheinlich, wenn auch für die nächsten 2-3 Jahre keine größere Ausgabe ansteht, das Sparziel und damit die Bausparsumme zu erhöhen, allerdings fallen dann natürlich auch die Kosten für einen neuen Vertrag an.

Mir wurde der Bausparvertrag gekündigt.

Erhöhen wirst du deinen Vertrag nicht können.

Das ist leider bei jeder Bausparkasse und dann auch noch bei jedem Vertrag anders. Manche nehmen nur noch den Regelsparbetrag, andere schicken dir eine Kündigung, bei manchen kannst du Einmaleinzahlung machen.

Du musst leider dort mal direkt anrufen.