Einmaliger Reparaturaufwand, 2 Rechnungen? Ist das rechtens?
Wir haben vor 4 Wochen unserem Vermieter darüber informiert, dass unsere Toilettenspülung nachläuft bzw. defekt ist, und das sich der Stöpsel des Waschbeckens nicht mehr schliessen bzw. öffnen lässt. Nach drei Wochen wurde dies endlich behoben. Nun kam ein Schreiben vom Vermieter, dass wir die Reparatur bezahlen sollen. Im Mietvertrag steht drin, das Kleinstreparaturen bis 80,- Euro vom Mieter übernommen werden müssen. Ist auch ok.
Das kuriose an dem Schreiben vom Vermieter ist, dass es 2 Rechnungen gibt, obwohl der Monteur nur einmal da war. Bei beiden Rechnungen wird eine Anfahrtspauschale berechnet, einmal 6 Euro und einmal 16 Euro. Eine Rechnung beträgt, welch Wunder, 78,80 Euro und eine 55 Euro. Unterschrieben beim Monteur haben wir auch nur einen Auftrag, auf dem beides stand.
Darf der Vermieter die Rechnung einfach so splitten und auf den Mieter abwälzen?
4 Antworten
Darf der Vermieter die Rechnung einfach so splitten und auf den Mieter abwälzen?
Nein absolut nicht.
Sie haben doch den Stundenzettel/Auftragszettel unterschrieben, daher wird es auch nur einen Zettel geben.
Hier wird also offensichtlich vorsätzlicher Betrug begangen sowohl vom Vermieter als auch von der Firma.
Das kuriose an dem Schreiben vom Vermieter ist, dass es 2 Rechnungen gibt, obwohl der Monteur nur einmal da war. Bei beiden Rechnungen wird eine Anfahrtspauschale berechnet, einmal 6 Euro und einmal 16 Euro. Eine Rechnung beträgt, welch Wunder, 78,80 Euro und eine 55 Euro. Unterschrieben beim Monteur haben wir auch nur einen Auftrag, auf dem beides stand.
Teilen Sie dem Vermieter mit, dass es nur einen Termin mit Reparatur gab und Sie daher auch nicht bereitt sind eine gesplittete Rechnung zu bezahlen und das ein Splitten der Rechnung ein Betrugsversuch darstellt und sie bei weiterer Forderungsversuchen einen Rechtsanwalt einschalten werden.
Der Defekt an der Spülung fällt m. E. nicht unter Kleinreparatur lt. Definition. Demzufolge ist diese Rechnung zurückzuweisen. Etwas anders sehe ich die Behebung der Störung am WB-Ablaufverschluss. Das müsste bezahlt werden, incl. Anfahrtkosten, Material und Arbeitszeit.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für eine Reparatur nicht gesplittet werden dürfen um die Grenze des Höchstbetrages je Reparatur zu unterlaufen.
Sind zwei verschiedene Reparaturen (vorausgesetzt es handelt sich um Kleinreparaturen) erfolgt, darf für jede der beiden eine getrennte Rechnung gelegt werden. Dabei sähe ich aber die Berechnung der Anfahrtpauschale nur für den einen Fall als gerechtfertigt.
Das sind zwei unterschiedliche Reparaturen und damit können diese auch gesplittet werden. Ob dabei ein oder zwei Aufträge erteilt und ein oder zwei Rechnungen geschrieben werden, ist eine reine Formalie, die auf diese Tatsache keinen Einfluss hat. Man hätte genausogut die Firma für jede einzelne Reparatur einzeln beauftragen können...
Etwas anderes wäre es, wenn für ein und die selbe Reparatur zwei gesplittete Rechnungen kämen, was schonmal vorkommt, das ist dann nicht erlaubt...
Eine andere Frage ist, ob beide Reparaturen tatsächlich unter die Kleinreparaturklausel fallen, die am Spülkasten tut das nämlich nicht...
Das sind zwei unterschiedliche Reparaturen und damit können diese auch gesplittet werden.
Das ist nicht üblich, Ich war selber Monteur. Wenn man mehrere Sachen an einem Tag repariert dann schreibt man einen Auftragszettel mit mehreren Positionen.
Wenn es ich zweimal hinfahre z.B weil man mich nach der 1. Reparuratur nochmal hinschickt, weil was anderes repariert werden soll, dann ist das was anderes.
Hier wird meiner Meinung nach auch durch die Firma der Betugsversuch gefördert.
Außerdem wie kann eine Anfahrtspauschale so unterschiedlich gesplittet werden 6/16 €. Das schreit doch nach Betrugsversuch.
Darf der Vermieter die Rechnung einfach so splitten und auf den Mieter abwälzen?
Darf er natürlich nicht.
Unterschrieben beim Monteur haben wir auch nur einen Auftrag, auf dem beides stand.
Habt Ihr eine Durchschrift davon?
Obwohl es ja unlogisch ist das einmal der Monteur nur anfährt und ein anders mal nur repariert. Wenn dann hätten schon 2 x Anfahrtskosten berechnet werden müssen.
1 x davon wäre aber keine Reparatur.