Einmaliger Nebenverdienst
Guten Morgen :),
ich arbeite als Softwareentwickler und haben einen Bekannten, der von mir gerne eine Anwendung Programmiert haben möchte.
Nur möchte ich das nicht kostenlos machen, da recht viel Arbeit dran hängt. Der Bekannte möchte nur, dass das über seine Firma bezahlt wird, was ich auch verstehen kann, da das Programm für seine Firma ist.
Nun meine Frage... Wie mache ich das? - Schreibe ich dem eine Rechnung? (Ich habe keine GbR oder sonst was...) -Das soll auch nur eine einmalige Sache bleiben- Kann ich Ihm das berechnen ohne irgendwelche Abzüge durch Steuern oder so zu erleiden?
Ich plane Ihm etwas zwischen 300 und 500 Euro zu berechnen!
Gruß Michael
4 Antworten
Wenn es nur einmalig ist würde ich so eine Rechnung stellen und gut ist Warum so einen Aufstand für eine Rechnung
Bis dann mal eine Buchprüfung in der Firma ist und beim Fragesteller das FA anklopft...
Esist nicht eindeutig eine selbständige oder eine gewerbliche Tätigkeit. Letztlich ist das bei Einkünften in dieser Höhe aber auch egal. Trage den Gewinn in die Anlage S oder G ein. Theoretisch musst du den Betrag versteuern, aber bei einem Einkommen in dieser Höhe hast du noch den Freibetrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG, der von Amts wegen berücksichtigt wird. Somit fallen keine Mehrsteuern an. Wenn du in deiner Steuererklärung einen Zettel beifügst, dass es sich um eine einmalige Einnahme handelt, vermeidest du auch gleich Rückfragen für den Veranlagungszeitraum und das Folgejahr.
Guten Morgen erst einmal :),
Ich hatte das ähnliche Ding, eig. muss alles was du machst versteuert werden, da es eine "Gewinn-Erzielung" ist. Aber in diesem Fall wäre dies die "Kleinunternehmer" Regelung wo du keine Versteuerung vornehmen musst, da dein Umsatz unter 17.500€ bleibt.
Das heißt du müsstest eig. ein Gewerbe anmelden, gerade da dein Bekannter dieses Programm über seine Firma kaufen will.
Überlege doch einfach so etwas öfter zu machen und lasse dich mal vom Gewerbeamt in deiner Nähe informieren.
Liebe Grüße!
Das meinte ich eigentlich auch so, jedoch falsch ausgedrückt!
Danke für die "Übersetzung" ;)
Danke für die schnelle Antwort.
Also schreibe ich eine Rechnung und trage den Wert in meiner Steuererklärung (Erträge aus selbständiger Tätigkeit) ein. Gibt es da eine finanzielle Grenze?
Im Grunde nicht. Du solltest pro Jahr nicht über 17.500 EUR kommen. Und falls du es doch häufieger machen möchtest, lohnt sich die Gewerbeanmeldung. Diese kannst du notfalls auch noch 3 Monate rückwirkend machen
Super :) . Dann hätte ich noch eine Frage... Wenn ich den Wert in meine Steuererklärung eintrage, zieht mir das Finanzamt dann irgendwas davon ab?
Mein Ziel ist es ja, dass wenn ich dem Bekannten eine Rechnung schreibe (mit sagen wir mal 350€), dass ich die dann "in meiner Tasche habe" und nicht noch das Finanzamt mir irgendwas abzieht.
Du brauchst für diese eine Sache nicht extra ein Gewerbe eröffnen. Bei deiner Steuererklärung musst du die einnahme jedoch angeben.
ACHTUNG. Er muss es sehr wohl versteuern. Er muss nur keine Umsatzsteuer ausweisen, da der Umsatz unter 17.500 liegt. Das ist ein Unterschied. Es fällt unter die Kleinunternehmerregelung, aber da du nicht vorhast, dies dauerhaft gewerblich zu tun, benötigst du keine Gewerbeanmeldung. In der Steuererklärung einfach nur den Betrag in die Spalte: Erträge aus selbständiger Tätigkeit.