Einmalige Beihilfe ( Überbrückungsgeld) vom Sozialamt?
Gibt es das überhaupt noch? Und wenn ja, steht es einem zu wenn man einen Harz4 Antrag eingereicht hat und der noch berechnet wird. Und was sind die vorraussetzungen?
5 Antworten
Mir ist bekannt, dass diese Leistung des Sozialamtes als Darlehen oder als einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe gezahlt werden.Deine Notsituation muss von dir beim Sozialamt ausführlich dargelegt werden!!!!
Schau mal hier rein: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/1aid.asp#8
Für die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung kann (muss) die ARGE einen Vorschuss gewähren. Notfalls auch als Barleistung, wenn kein Konto zur Verfügung steht. Verursacht einen Verwaltungsaufwand. Daher werden die Leute gerne wieder weg geschickt. Das ist aber ungesetzlich. Selbst am Freitag Mittag kann man einen Hilfsbedürftigen nicht einfach wieder nach Hause schicken !!!!!
Exakt. Mit Zeugen zur ARGE hingehen, denn die ist im Zweifel zuständig, nicht das Sozialamt, und offiziell mittelos erklären.
Dann müssen die SB sofort ran.
was meinst du mit "Überbrückungshilfe"?
Enmalige BEihilfen bekommst du für: - Schwangerschaftsbekleidung - Babyerstausstattung - Möbelerstausstattung wenn 1. Wohnung - Heizkostenbeihilfe
Du musst deine Notsituation glaubthaft darlegen. Dann bekommst du einen Vorschuss.
d.h. es ist quasi noch wie "früher" mit dem schreiben der arge das antrag eingereicht aber noch nicht berrechnet und kontoauszügen hin und den leuten die situation erklären..und das beste hoffen...aber möglich ist es noch, ja