Einliegerwohnung Kündigung?
Mein Mann vermietet eine Einliegerwohnung in unserem Haus. Leider hatten wir kein Händchen bei dem jetzigen Mieter.
Kann ich seine Kündigung wie folgt schreiben ?
Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zu Herrn xyz fristgerecht zum 30.06.2019.
Für uns ist ein weiteres Zusammenleben aufgrund ihres Lebenswandels nicht weiter zumutbar. Ihnen wurde vor Vertragsabschluss mitgeteilt, dass wir einen ruhigen Mieter möchten, da wir selbst ein eher ruhiges Leben führen.
Ihren Drogenkonsum riecht man im ganzen Haus.
Lautes nächtliches Kommen und Gehen, sowohl von ihnen, als auch von ihren Freunden, wodurch unser Hund anschlägt. (Auch darüber waren sie im Vorfeld informiert, dass wir einen Hütehund haben)
Offenstehen lassen der Haustür, auch des Nachts.
Saugen zu den seltsamsten Zeiten, obwohl sie den ganzen Tag zu Hause sind.
Laute Musik, die noch dazu sehr Basslastig ist, nachs und tags über Zimmerlautstärke.
Ich und meine Frau haben mehrfach versucht Gespräche mit ihnen zu führen, was absolut nicht möglich ist. Gesprächstermine haben sie ohne Absage nicht eingehalten.
Schon kurz nach ihrem Einzug begannen sie sich zu verschanzen. Sobald einer von uns nach unten geht, um das Haus zu verlassen, in den Keller, etc werden die Lichter gelöscht, die Musik abgestellt und versucht den Anschein erwecken, als wären sie nicht zu Hause. Da sie sich allerdings nicht an die Zimmerlautstärke halten wissen wir sehr genau, dass sie da sind.
Ich verweise darauf, dass wir einen 14jährigen Sohn haben und für seine Entwicklung Verantwortung tragen. Ihr Drogenkonsum und Lebenswandel stellt für uns da ein nicht unerhebliches Problem dar.
Am 13.04.2019 möchte ich die Wohnung besichtigen, damit ich mich über ihren Zustand in Kenntnis setzen kann. Diese Mitteilung erfolgt fristgerecht. Sollte ihnen dieser Termin nicht passen erwarte ich umgehend eine Nachricht von ihnen mit einem neuen Termin. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet ! Besichtigungstermine zur Weitervermietung bitte ich einzuhalten.
Ich verweise auf das Sonderkündigungsrecht für Einliegerwohnungen. Sollte sich ihr Verhalten bis zum Auszug noch verschlechtern, erfolgt eine fristlose Kündigung.
5 Antworten
Dir sind ja anscheinend die Sonderkonditionen bei einer Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus bekannt.
Du musst die Kündigung nicht begründen.
Achte nur darauf, dass dein Mann als Vermieter die Kündigung unterschreibt, bzw. ihr beide, wenn ihr beide Eigentümer seid.
Mindestens 6 Monate, das ist richtig.
Fuer eine ordentliche Kuendigung zum 30.6. duerfte das kaum ausreichen.
Sofern es sich aber um die einzige weitere Wohnung in dem von euch selbst bewohnten Haus handeln sollte, kaeme eine Kuendigung nach BGB 573a in Betracht. Hierfuer muss kein Kuendigungsgrund vorhanden sein oder gegenueber irgend jemanden angegeben werden, die Kuendigungsfrist verlaengert sich aber um weitere 3 Monate und waere somit - abhaengig von der Dauer des Mietverhaeltnisses - aktuell fruehestens zum 30. September zulaessig.
super...einer sagt es reicht, ein anderer es reicht nicht....
Ihnen wurde vor Vertragsabschluss mitgeteilt, dass wir einen ruhigen Mieter möchten, da wir selbst ein eher ruhiges Leben führen.
Irrelevant.
Ihren Drogenkonsum riecht man im ganzen Haus.
Privatangelegenheit des Mieters, ebenfalls irrelevant. Aus der Geruchsbelaestigung wirst du hier nichts stricken koennen.
Lautes nächtliches Kommen und Gehen, sowohl von ihnen, als auch von ihren Freunden, wodurch unser Hund anschlägt.
Moeglicherweise abmahnfaehig (aber nicht wegen eures Hundes und sonst auch sehr schwierig), jedoch vorher kein Grund fuer eine Kuendigung.
Ich verweise auf das Sonderkündigungsrecht für Einliegerwohnungen.
Das ist in Ordnung. Mindestens 6 Monate Kuendigungsfrist.
Ich verweise darauf, dass wir einen 14jährigen Sohn haben und für seine Entwicklung Verantwortung tragen.
Das ist allerdings euer Problem und nicht das eures Mieters.
Saugen zu den seltsamsten Zeiten, obwohl sie den ganzen Tag zu Hause sind.
Bestenfalls abmahnfaehig (wenn das Saugen regelmaessig mit einer naechtlichen Ruhestoerung einhergeht, was aber wegen der schwierigen Beweisbarkeit sowieso in die Hose gehen duerfte).
Laute Musik, die noch dazu sehr Basslastig ist, nachs und tags über Zimmerlautstärke
Gleiches Problem wie beim Staubsaugen. Die Ruhestoerung muss protokolliert und bewiesen werden. Wenn das funktioniert, kannst du abmahnen und im ebenfalls protokolliert und bewiesenen Wiederholungsfall moeglicherweise fristgemaess kuendigen.
Schon kurz nach ihrem Einzug begannen sie sich zu verschanzen. Sobald einer von uns nach unten geht, um das Haus zu verlassen, in den Keller, etc werden die Lichter gelöscht ...
Das darf der Mieter! Nicht abmahnfaehig und erst recht kein Kuendigungsgrund.
Besichtigungstermine zur Weitervermietung bitte ich einzuhalten.
Bei einem gar nicht oder nicht wirksam gekuendigten Mietverhaeltnis gibt es aber gar keinen Grund fuer eine Weitervermietung und somit auch kein Besichtigungsrecht dafuer.
Sollte sich ihr Verhalten bis zum Auszug noch verschlechtern, erfolgt eine fristlose Kündigung.
Bislang gibt es aber ueberhaupt keinen Grund fuer eine fristlose Kuendigung, noch nicht einmal fuer eine ordentliche gem. BGB 573c. Die Androhung einer fristlosen Kuendigung ist somit absolut laecherlich.
Wenn ich jetzt nach BGB 573a kündige (ist die einzige weitere Wohnung, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) und sein Verhalten sich massiv verschlechtert. (Wovon wir leider ausgehen müssen) kann ich dann eine fristlose Kündigung aufgrund dieses Verhaltens aussprechen ?
Kommt darauf an, was er so anstellt. Eine fristlose Kuendigung ist aber immer sehr schwer.
Ehrlich gesagt...ich mach es mir jetzt "einfach". Ich kündige nach Sonderkündigungsrecht, da muss ich nichts begründen, unterstelle ihm nichts, etc.
Fange ich jetzt an mit Abmahnungen etc zieht sich das mindestens auch die 6 Monate, wenn nicht sogar noch länger.
Reicht es, wenn ich da schreibe, dass ich ihm nach Sonderkündigungsrecht BGB 573a kündige ? Ganz ohne weitere Begründung oder ähnliches ? (Sorry, aber bei den sonstigen deutschen Bestimmungen ist das etwas ungewohnt)
Und ansonsten rufe ich unseren Freund und Helfer, wenn es nicht anders geht.
Für eine fristgerechte Kündigung reicht das allemal.
Ob der Mieter dann tatsächlich auszieht, ist eine andere Frage. Da kann es ohne weiteres sein, dass ihr Räumungsklage erheben müsst.
Davon gehen wir sowieso aus.
Wenn Ihr Euren Mieter zuvor bereits schriftlich wegen wiederholter Ruhestörung und starke Geruchsbelästigung durch starken und rücksichtslosen Konsum von Tabakwaren oder Drogen ( Vermutlich Cannabis ) abgemahnt habt, könnt Ihr prinzipiell nun wegen Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses fristlos kündigen .
Ihr müsst dem Mieter je nach Umfang seines Hausstandes lediglich eine angemessene Räumungsfrist zwischen etwa 3 Tagen bis 3 Wochen einräumen.
Wir haben ihn leider nur mündlich abgemahnt (ich weiß, ein Fehler...aber er ist unser erster Mieter, wir lernen noch). Gestern wollten wir ihn schriftlich abmahnen, er hat die Annahme verweigert.
Es reicht bereits aus, eine schriftliche Abmahnung im Beisein von Augenzeugen ( optimal noch ein neutraler Zege ) in den Briefkasten des Mieters einzuwerfen. Damit gilt der Brief rechtlich als zugestellt .
Heftet Euch von jeder künftigen Mahnung eine Kopie des jeweiligen Anschreibens zusätzlich ab.
Sobald es noch mal erheblich laut am Tage, oder insbesondere zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird, oder es noch mal Kippen oder Cannabis durch das ganze Haus stinkt, sofort eine schriftliche Abmahnung unter Zeugen in seinen Briefkasten.
Danke ! Muss der Zeuge ausserhalb der Familie sein ?
Nachtrag : Führt ab sofort schriftlich Protokoll über Ruhestörungen , Geruchsbelästigungen und sonstige gröbere Verstösse gegen die vereinbarten Mieterpflichten aus dem bestehenden Mietvertrag .
Nein, das muss nicht unbedingt sein, aber ein zusätzlicher Zeuge aus dem Freundeskreis kann die Glaubhaftigkeit im möglichen Streitfall weiter untermauern.
Unsere Nachbarin macht das sicher. Die ganze Nachbarschaft ist froh, wenn der weg ist.
Wegen des unterstellten Drogenkonsums ( Cannabis oder Haschisch ) bei der nächsten dahingehenden Geruchsbelästigung einfach mal jemand als Zeugen zu Euch einladen, wo diese Gerüche eindeutig diesen Produkten zuordnen kann .
DAS ist eine wirkliche gute Idee !
Ich würde nicht so ausführlich schreiben und auch die Unterstellung des Drogenkonsums ist heikel.
Ich verstehe, dass Du sauer bist, aber halt es besser allgemeiner: Ruhestörung und evtl erhebliche Geruchsbelästigung.
Ja ich weiß. Allerdings ist gerade das unser Hauptproblem. Wir sind in ein kleines Dorf gezogen und werden hier darauf angesprochen, weil ein bekannter Srogendealer bei uns ein und aus geht.
Versteh ich, wie geschrieben, stell ab auf Störung des Hausfriedens und nenn einige Punkte.
Danke, das hilft mir wirklich !
Bitte, gern geschehen😁
Also: Störung des Hausfriedens
Stimmt.
wenn ich keine Begründung einfüge habe ich aber 6 Monate Kündigungsfrist