Einladung Zurückziehen (Rechtlich )?

3 Antworten

Sag mal............ Ich hoffe, Deine Eltern wußten das?? Wenn nicht wünsche ich Dir noch viel Spaß mit ihnen, mit mir würdest Du den haben.

Also, Du hast eingeladen, die Person hat gebucht. Du bist noch keine 18 und deine Eltern müssten bezahlen. Tja, dann laß Deine Eltern der Person mal verklikkern, das Du nicht einladen durftest und auch nicht das nötige Kleingeld dazu hast. Die Eingeladene Person hätte sich auch mal Informieren müssen, ob das alles so richtig ist, wie Du es ihr angeboten hast.

Noch eine kleine Anmerkunhg, einen "Freund für`s Leben" hast Du mit dieser Aktion sicherlich gewonnen.

Ob Du nun Schadenersatz zu leisten hast weiß ich nicht genau, notfalls zum Anwalt.

Auch wenn die Eltern das der Person "verklickern" kann sie die Kosten für den Flug verlangen. Oder für eine Unterkunft dort. Je nachdem ob sie dann dort hin will oder nicht.

@angeliclocket

Bin ich mir nicht ganz sicher, da könnte ja jeder kommen und sagen: Dein Kind hat mich eingeladen und ich habe gebucht, zahl mal.

Ich würde mich da bei einem Anwalt schlau machen, der weiß das 100 Prozentig. ;o))

@MaSiReMa

Sollte net schwer sein in der heutigen Zeit iwo einen elektronischen Verlauf zu dem "Gespräch" zu finden ;) Mail, Whatsapp, facebook etc etc um das dann vorzulegen (vllt nicht die Einladung per se, aber gespräche darüber, mitteilungen dass man gebucht hat etc etc)

@angeliclocket

Ist ja auch nirgendwo erwähnt, wie die Einladung zu stande kam, mündlich, schriftlich, aber ich meine, irgendwo gelesen zu haben, das man sich auf solche Versprechen, die von unter 18 jährigen kommen, nicht einfach so verlassen kann. Ich suche auch schon eine Weile, habe aber noch nichts gefunden.

Mir als Elternteil wäre es aber völlig egal, ob da was gezahlt werden muß oder nicht, mein Kind hätte die nächste Zeit viel Freude an mir!!!

Soviel zum Thema seriöse antworten....

Verschiedene Theorien zu dem Thema kann ich mir selbst ausdenken, die frage ist wie es eigeldlich ist.

Der eine sagt mann kann keinen Schadensersatz fordern, da ich das hotel ja nicht bezahle (irgendwie logisch) der andere sagt dass die person Schadensersatz fordern kann, jedoch ohne dafür eine Begründung zu nennen.

@angeliclocket

wenn eine Einladung rechtlich wie eine Schenkung ist kann ich sie ja wegen grober Undankbarkeit rückgänig machen

@masirema

Seriöse antworten enthalten keinerlei persöhlicher Meinungen oder Wertung. Und auf Grund der Tatsache dass meine Eltern eine eigenen suite für mich und die "Person" gebucht haben ist davon auszugehen dass sie davon wussten.

Und noch zum Thema asozial; ich habe durchaus gründe die person ausladen zu wollen.

Über weitere antworten mit gesetzlichem Hintergrund würde ich mich sehr freuen.

Man muss hier strikt trennen zwischen Ansprüchen aus vertraglichen und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen: Vertragliche sind solche, die durch einen Vertrag entstehen, dh zwei Willenserklärung und gesetzliche dagegen entstehen aufgrund gesetzlichen Willens.

Ein Kaufvertrag begründet vertragliche Ansprüche, zb auf Kaufpreiszahlung und ggf vertraglichen Schadensersatzspruch. Ein Verkehrsunfall dagegen begründet gesetzlich Schadensersatzanspruch.

Nächstens wird dann relevant, dass du eine Willenserklärung ohne deine Eltern grundsätzlich nicht wirksam abgeben, insofern Verträge nicht wirksam schließen kannst. Nach deiner neueren Darstellung aber hast du ja doch die Zustimmung deiner Eltern - hinzu kommt, dass es sogar viel mehr so scheint, dass deine Eltern selbst den Vertrag (den Schenkungsvertrag) geschlossen haben, die Geschäftsfähigkeit, dein Alter von 16 Jahren, spielt also keine Rolle mehr. Zu beachten ist aber, dass ein Schenkungsversprechen einer bestimmten Formvorschrift unterliegt, die in aller Regel nicht vorliegt: Notariell. Eine Schenkung wird darum erst dann wirksam, wenn sie vollzogen wurde, was ich hier so noch nicht erkenne; eine Einladung reicht dafür nicht aus. Eine Schenkung liegt also noch gar nicht vor und vertragliche Ansprüche scheiden so vollständig aus.

Daneben gibt es wie oben gesagt die gesetzlichen Schadensersatzansprüche (hier grundsätzlich in Frage kommt freilich die frustierte Flugbuchung - wenn sie denn wirklich frustiert ist, sie kann ja trotzdem fliegen^^), diese haben so Voraussetzungen wie Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Sittenwidrigkeit, solches - siehe dazu einfach mal §§ 823 ff BGB. Dazu kommen die vorvertraglichen Pflichten, hier denkbar § 311 II Nr. 2 BGB. Das sind hier alles so Dinge, die nah am Einzelfall zu prüfen sind. Nach meinem spontanen Eindruck, was ich hier so lese, komme ich nicht zu einem ersatzfähigen Schaden.

Allerdings ist es gerade auch ziemlich spät ;) Also nicht übermäßig viel drauf geben, aber jedenfalls hast du jetzt mal so einen grundsätzlichen Einblick ins Thema.

@Droitteur

Das ist mal eine gescheite Antwort ohne irgendwelches rumgelabere und Kommentare über mein angeblich schlechtes verhalten.

Vielen dank !!!

Wenn Du mit den Antworten hier nicht zufrieden bist frage einen Anwalt. Was erwartest Du hier. Und Dir würde ein Schade gut zu Gesicht stehen. Unmöglich Dein Verhalten.

Und auf Grund der Tatsache dass meine Eltern eine eigenen suite für mich und die "Person" gebucht haben ist davon auszugehen dass sie davon wussten

Hattest Du in Deiner Frage aber nicht klar dargestellt. Wenn Du seriöse Antworten willst, dann wende Dich bitte, wie schon geschrieben, an einen Anwalt!

Wenn sie schriftlich irgendwas von dir in der Hand hat zu dieser "Schenkung" / "Einladung" aka Chatverläufe SMS etc dann kann sie ohne Probleme Schadensersatz fordern. (oder sie muss glaubhaft versichern dass du sie eingeladen hast. sollte mit Zeugen und Leuten denen sie das erzählt hat auch nicht schwer sein. Rein von der Beweislage her) Dabei ist es egal ob du beschränkt geschäftsfähig bist oder nicht (ausnahmweise mal) und unter aller Sau ist es außerdem.