Einladung bei der Polizei bekommen?

9 Antworten

Wurde gegen dich seit November 2013 (also in den letzten 2 Jahren vor dem Verstoß) bereits ein Fahrverbot verhängt?

Dann hast Du keine 4 Monate, sondern das Fahrverbot wird SOFORT ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam.

In diesem Fall wärst Du am 29.02. tatsächlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.

Ansonsten hingehen, Bestätigung vorlegen, keine weiteren Aussagen machen.

Wird das Verfahren nicht eingestellt, Einspruch einlegen und ggfs. Anwalt hinzuziehen.

Wenn Deine Angaben stimmen, sollte ja alles in Ordnung sein. Überlege mal, wie es wahr und schaue nach, welche Beweismittel Du vorlegen kannst. Du bekommst ja den Führerschein nicht ohne Unterschrift bzw. mit eingeschriebenem Brief zurück. Wie es bei Dir war, solltest Du selbst am besten wissen.

Wenn Du allerdings den Führerschein noch nicht abgeholt hattest, sieht es schlecht für Diach aus. Nur schreibst Du ja, Du habest ihn vorgelegt. Also muss es ja einen Vorgang geben, wie der Führerschein zu Dir gekommen ist.

Bei der Polizei musst Du zwar erscheinen und Dich ausweisen, zur Sache musst Du nichts sagen. Evtl. brauchst Du aber einen Anwalt.

Du musst ihnen jetzt klar und sachlich erklären wie es zu dieser situation kam und wo der fehler liegt. Nicht ausrasten! Du bekommst deinen führerschein wieder, keine sorge

Nimm den Bescheid, dass Du den Führerschein abzugeben hast und die Bestätigung der Abgabe desselben am 20.03.d.J. mit und lege beides vor. Dann wird sich die Geschichte hoffentlich klären.

dann geh hin und kläre das. aber du solltest dringend eine fahrweise ändern oder du gehörst in ein paar monaten zu den lebenslangen fußgängern. rücksichts- und einsichtslose raser, die aus den strafen nichts lernen, gehören nicht auf die straße!