Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, WERBUNGSKOSTENPAUSCHBETRAG?

3 Antworten

Nein. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gibt es das nicht. Das geht nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit  (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) und bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Sparer-Pauschbetrag).

Nein.

Werbungskosten sind jeweils individuell zu ermitteln.

Nein, leider nicht.