Einkommensteuererklärung für nur ein Halbes Jahr?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem jetzigen Arbeitgeber den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen,soweit alles gut.
Jedoch ist diese nur vom 01.07.2012 bis 31.12.2012 .
Aufgrund eines Umzuges ist von meinem Vorherigen Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr auf zu finden. Ich habe jedoch die Abmeldebescheinigung des Früheren AG vom 01.01.2012 bis 30.06.2012.
Dort steht eine Summe X als entgelt, da gehe ich von aus ist dies die volle Summe die ich verdient habe.
Aber woher bekomme ich jetzt raus was ich als einbehaltene Lohnsteuer eintrage kann bzw. muss?
Reicht es auch nur die Steuererklärung zu machen vom 07/2012 bis 12/2012 oder muss ich diese für das ganze Jahr machen???
Und wie sieht es aus mit aus mit Verpflegungsmehraufwand weil ich Handwerker bin und Ständig wechselnde einsatzorte habe...?
Vielen Dank für Euer Bemühen schonmal im vorraus.....!!!
MFG
2 Antworten
Steuererklärungen sind immer nur für das ganze Kalenderjahr möglich. Besorge dir von deinem früheren Arbeitgeber eine Ersatzbescheinigung.
Die Verpflegungsmehraufwendungen und die fahrtkosten zu ständig wechselnden Einsatzorten musst du dann auflisten und in der Erklärung geltend machen.
Eine Einkommensteuerklärung macht man immer für ein ganzes Jahr.
Die Lohnsteuerbescheinigung kannst du ja schriftlich bei deinem früheren Arbeitgeber nochmal anfordern.
Für die Verpflegungsmehraufwendungen würde ich mir von meinem Arbeitgeber, auch vom früheren, einen Bestätigung geben lassen an wieviel Tagen ich mehr als 8/14/24 Stunden unterwegs war.