Einkommensteuer bei Selbständigen auch unter 8000 Euro im Jahr?
Da ich grad nicht schlau werde aus den Informationen im Internet:
Muß man als Selbständiger nun Einkommensteuer zahlen oder erst wenn man diese ca. 8000 Euro/Jahr-Grenze überschreitet?
Ich habe als Student mal einen Job für 2 Tage gehabt, wo ich ca. 150 Euro auf Rechnung bekommen habe (also selbständig), habe aber dafür nie Einkommensteuer abgeführt, weil ich immer davon ausging, daß ich unter diesem Jahresfreibetrag lag. War das richtig oder hätte ich was zahlen müssen?
3 Antworten
Der Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 EStG) in Höhe von 8354 Euro (2014) bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, unabhängig davon, aus welcher der 7 Einkunftsarten man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb dieser Grenze, ist dieses steuerfrei.
Wenn Du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehst bzw. keine Einnahmen erzielst, die unter dem Progressionsvorbehalt stehen (z.B. Elterngeld), bist du nicht verpflichtet, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, wenn Dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Ggf kann es dennoch Sinn machen als Student eine Steuererklärung abzugeben, um Kosten des Studiums in späteren Jahren, wenn Du richtig Geld verdienst, von Deinem Einkommen abzuziehen (sog. Verlustvortrag § 10d EStG).
Außerdem je nachdem, in welcher "Branche" du selbstständig bist, zählst Du als Gewerbetreibender (§ 15 EStG - Anlage G) oder als Selbstständiger i.S. § 18 EstG (z.B. freiberuflicher Dozent, Reiseleiter etc) - Anlage S
ja, genau so ist es. In dem Fall brauch man keine Steuererklärung abzugeben - siehe § 56 EStDV
Vielen Dank!
Es gibt wohl durchaus auch die andere Sichtweise, dass Alle Selbständigen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Davon wären dann die Geringverdiener nicht ausgenommen... Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Rechtslage da nicht ganz eindeutig, aber unterhalb des Freibetrags wird es wohl zu keinen Problemen kommen.
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/steuererklaerungspflicht/
(Siehe "Wichtig!...")
man muß immer, also jedes Jahr, eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn man nur einen Euro oder nix umgesetzt oder eingenommen hat. Besteuert wird dann wie bei Arbeitnehmern, nach Einkommensgröße, also erst, wenn man über dem Freibetrag ist. Aber erklären muß man sein Einkommen immer. Das muß der Arbeitnehmer nicht, weil ihm ja die Steuer gleich abgezogen wird.
Ok, und wenn man aber nie eine Steuererklärung abgegeben hat? Das war 2011 und damals habe ich keine abgegeben.
Für dich al sSudent gilt das aber sicher so nicht, da mußt du dich extra schlau machen, ob und wann du ein Einkommen erklären mußt. Da sollte es Beratung an der Uni geben.
Naja, ich bin ja nun kein Student mehr und über solche Sachen wurde man damals reichlich wenig aufgeklärt. Werde ich mich wohl mal schlau machen müssen. Danke!
§§ 149 AO, 25, 46 EStG, 56 EStDV
und über solche Sachen wurde man damals reichlich wenig aufgeklärt.
Du warst selbständig. Da stecken die Wörter "selbst" und "ständig" drin. Selbst bezogen auf die Quelle deiner Informationen (Eigenrecherche) und ständig bezogen auf deine Arbeitszeit ;-)
Wenn das zu versteuernde Einkommen 8.472,- € (2015) nicht übersteigt, so fällt keine Einkommensteuer an.
Wurden Vorauszahlungen nach § 37 EStG geleistet, dann würden diese komplett erstattet.
War das richtig oder hätte ich was zahlen müssen?
Ab 410,- € p.a. musst du eine Erklärung abgeben.
"Ab 410,- € p.a. musst du eine Erklärung abgeben."
Wieso ab diesem Betrag, ich denke die 8000 Euro pro Jahr sind ausschlaggebend, worauf beziehen sich denn diese 410 Euro?
Lies meine Antwort noch einmal genau durch.
Ab 410,- € p.a. ist eine Erklärung anzufertigen, denn das Finanzamt kann deinen Gewinn nicht riechen.
Ab 8.472,- € zvE ist Einkommensteuer zu zahlen.
Ok, noch mal zu (meinem) Verständnis: Ich habe also damals alles richtig gemacht und mußte für die 150 Euro, die ich bekommen habe, weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung machen für das entsprechende Jahr (2011)?