Einkommenssteuererklärung / Kontoangabe

7 Antworten

es geht nicht um die Kenntnis des Kontos, sondern um die Tatsache, dass Guthaben wie auch Nachzahlungen sofort getätigt werden können

Als Mitarbeiter der DKB kann ich Dir soviel sagen: Angeben brauchts Du nichts. Alledings hat das Finanzamt Einblick in Deine Finanzen, Sie kennen jedes Konto von Dir, haben aber keinen Zugriff auf die Konten, sie sehen also nicht die Kontobewegungen (nur den Kontostand), wissen aber von allen Konten. Erfahren tun sie dies meist von der Sufa. Wenn Du aber bei der Einkommenssteuer etwas raus bekommst brauchen sie Dein Konto um es Dir zu erstatten, den Schecks verschickt das Finanzamt nicht mehr. Erstatten dürfen sie es nur wenn Du es ihnen offiziell erlaubst und dies geschieht mit der Angabe der Kontoverbindung in Formular der Einkommenssteuererklärung.

Bei einer normalen Einkommenssteuererklärung musst du nur deine Kontodaten von dem Konta angeben, aus das die eventuelle Rückzahlung gebucht werden soll. Ansonsten must du keine Konten, Kontostände oder Kontobewegungen angeben.

Sie brauchen die Bankverbindung nur, um dir evtl. Guthaben überweisen zu können.

Natürlich kann das FA per Knopfdruck herausbekommen, wo du welches Konto in Deutschland hast. Glaubst du wirklich, das sei geheim? :)

Eine Bankverbindung solltest bzw. mußt du auf jeden Fall angeben. Wie soll das Finanzamt dir denn sonst das Geld überweisen, falls du was wiederbekommst?