Einkommenssteuerbescheid durch vermieter prüfen?

7 Antworten

Das kann und darf er nicht.

Aber wenn Du falsche Angaben gemacht hast bei Anmietung und es kommt heraus, dann kann er den Mietvertrag anfechten.

Deinen Einkommenssteuerbescheid kann er ganz sicher nicht prüfen.

Und auch sonst nichts ohne deine Zustimmung.

Na ja, fast nichts.

Verlangt der Vermieter eine sog. Mieterselbstauskunft kann er die eine oder andere Angabe schon auf Richtigkeit prüfen.

Deinen Vermieter geht der Steuerbescheid nichts an. Die Krankenkasse möchte den einmal im Jahr haben, um die Höhe der Beiträge zu berechnen. Aber ansonsten musst du den niemandem zeigen.

Außer natürlich du beantragst selbst einen Kredit, z.B. für eine Eigentumswohnung. Dann will die Bank die Steuerbescheide der letzten Jahre sehen.

nein, außer dem Finanzamt geht das niemanden was an. Er kann vor Abschluss des Mietvertrages um einen Gehaltsnachweis bei dir bitten. Ohne dein Einverständnis kann der Vermieter aber nichts einfach abfragen. Da könnte ja jeder kommen...

also wenn ich als vermieter zum Beispiel ein gefälschtes Dokument mit einer mieterselbstauskunft bekomme wo als einkommens Nachweis keine Ahnung was angegeben ist kann ich es nicht überprüfen ? Dann wäre diese Anforderung des Vermieters doch total blöd :D

@KevinMutant

ein Einkommensnachweis ist ja etwas anderes als ein Einkommenssteuerbescheid. Der Vermieter kann auch die Angabe deines Nettogehalts nicht fordern. Diese Angaben sind freiwillig (natürlich macht man es, weil man ja die Wohnung möchte).

Es geht nicht darum zu prüfen, wer welche Steuern bezahlt, sondern der Vermieter möchte die Selbstauskunft in der Hand haben, damit er (für den Fall das keine Miete kommt), zu Gericht gehen kann. Die könnten im Nachhinein prüfen ob die Angaben gelogen waren. Der Vermieter als private Person kann aber nicht einfach so auf eigene Faust in den Daten seiner Mieter rumschnüffeln.

@KevinMutant

In einem Einkommensnachweis steht ja Name und Anschrift des Arbeitgebers.

Dort könnte man nachfragen ob Frau/Herr xyz dort beschäftigt ist. Ob man Auskunft bekommt ist eine andere Frage.

Im E-Fall muß man als Vermieter nachweisen das die Angaben des Mieters nicht der Wahrheit entsprechen.

Dann könnte man den Vertrag anfechten oder fristlos kündigen.

Dein Vermieter hat keinen Zugang zu deinem Einkommensteuerbescheid, es sei denn zu gibst ihm diesen zur Einsicht.