Einkommensgrenze Unterhalt für Kindsmutter nichtehelich & Hartz 4? wichtig

10 Antworten

Waren heute früh bei der ARGE, Ergebnis: Keine Auskunft oder keine Ahnung...

Es geht nicht darum, dass der Kindsvater keinen Unterhalt für die Mutter zahlen will, sondern dass die Mutter keinen für sich möchte.

Für weitere Antworten: Einkommenszahlen etc wären ganz toll, danke :)

Es geht auch darum, dass der Kindsvater ohnehin schon mit anderen Ratenzahlungen recht hoch gefordert ist und es so enorm eng werden würde, dass er unterhalt für's Kind zahlt ist absolut selbstverständlich!

Die Mutter hat keine WAhl, denn Verzicht bedeut Verzicht zu Lasten des Steuerzahlers. Das wird keinesfalls toleriert.
Schulden des Vaters interessieren die ARGE ebensowenig; ggf. lassen die sich unterhaltsrechtlich berücksichtigen. Liegt ein Titel vor, muss die ARGE ihn grundsätzlich akzeptieren.

@VirtualSelf

Verzicht ist nicht so gemeint, dass es stattdessen vom Staat übernommen werden soll, da hab ich mich völlig bescheuert ausgedrückt. Und es bestehen keine Schulden beim Kindsvater, sondern hohe Aufwendungen für die eigenen Eltern...

@Yvonneproppen

Wenn der KV auch noch seine Eltern unterstützen muss, dann wird das auch bei einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Eigene Kinder haben aber Vorrang vor den eigenen Eltern.

@Schreiberlilli

Kannst du mir sagen inwiefern, oder ob es hierbei nur bestimmte Bereiche gibt, die berücksichtigt werden?

Hallo YvonneProppen!

  1. Der Vater eines unehelich geborenen Kindes muss für das Kind bis zum Ende der Berufsausbildung zahlen und für die Mutter des Kindes die ersten drei Jahre. Also bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Dabei spielt es keine Rolle, ob er mit der Kindesmutter eine Beziehung hatte oder nicht. Die Zahlungsverpflichtung ist auch bei einem one-night-stand die Gleiche. Es gibt für den Kindsvater einen bestimmten Selbstbehalt, der nicht unterschritten werden darf. Wie hoch der im Moment ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall liegt er natürlich über den Sozialhilfesatz. Grundsätzlich sind die Unterhaltszahlungen immer einkommensabhängig.

  2. Es gibt zwar einen Mindestbedarf - also das was der Unterhaltsberechtigte benötigt. Aber die tatsächlichen Zahlungen hängen von den Einkommensverhältnissen ab.

  3. Dass der Unterhalt an die Mutter nicht gezahlt werden muss, kann (und soll) man nicht vermeiden. Es gibt keine Gründe dafür, sich vor der Verantwortung zu drücken. Wer soll denn auch statt dessen zahlen? Fremde Leute, die nichts mit der Zeugung des Kindes zu tun haben, sind sicher nicht zur Verantwortung zu ziehen. Die Kindsmutter darf bis zum 3. Lebensjahres des Kindes sich ausschließlich um dessen Erziehung kümmern und braucht nicht verpflichtet werden, berufstätig zu sein. Sie darf es aber auf freiwilliger Basis.

  4. Unterhaltszahlungen haben grundsätzlich Vorrang vor Sozialleistungen, die durch Steuergelder finanziert werden. In erster Linie sind die Eltern für ihre Kinder zuständig. Und zwar in Form von Erziehung und Unterhalt. Nur wenn das nicht möglich ist, kommt die Allgemeinheit dafür auf. Leistung nach "Hartz4" ist eine Lohnersatzleistung bzw. Sozialleistung. Eigenes Einkommen jeder Art (also Unterhalt, Kindergeld usw.) wird immer hierauf angerechnet.

  5. Die Arbeitsagentur/das Sozialamt darf die Einkommensverhältnisse der Leistungsemmpfänger und der Unterhaltspflichtigen überprüfen, um sich bei einer eventuellen Vorausleistung an die Leistungsempfänger die Zahlungen zurückzuholen. Als Behörde darf sie auch ein Bußgeld bei falschen Auskünften einleiten. Auch eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse vor evtl. Zahlungen des Amtes ist möglich.

  6. Es ist der Mutter nicht erlaubt, auf den Unterhalt für das Kind und für sich selbst zu verzichten, um statt dessen Sozialleistungen zu beziehen. Es darf nicht die Allgemeinheit zu Zahlungen herangezogen werden, wenn Unterhaltsverpflichtende vorhanden und in der Lage zu zahlen sind. Unberechtigt bezogene Leistungen aller Beteiligten müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich ist ein Bußgeld möglich.

Fazit:

Ehrlich währt am Längsten!

Wer Kinder in die Welt setzt, hat das natürliche Recht und die natürliche Pflicht, sich um sie zu kümmern!

Seinen Verpflichtungen sollte man nachkommen!

KINDER SIND ETWAS SCHÖNES!!!

Schöne Grüße

Hab ich mich wohl etwas bescheuert ausgedrückt, NATÜRLICH geht es nicht darum, Geld vom Staat statt vom Kindsvater zu erhalten, keineswegs!!!

@Yvonneproppen

Ich habe jedenfalls versucht, Deine einzelnen Fragen nach bestem Wissen zu beantworten.

Falls ich was falsch verstanden habe....worum geht es denn dann?

Oder anders gesagt:

Dann drück´Dich doch "weniger bescheuert" aus!

;-)

@Schreiberlilli

Hihi, ja ist im Eifer des Gefechts immer etwas schnell hingesudelt ;)

Es is die Frage ob man generell drauf verzichten kann, dies dann natürlich auch anderweitig NICHT erhält. Zusätzlich nur ob die ARGE das "bestraft" in größerem Maße als die tatsächlich entfallende Unterhaltsleistung oder 1 zu 1?

@Yvonneproppen

Wenn die Kindsmutter genug Geld verdient, um für sich selber zu sorgen, dann spricht natürlich nichts dagegen, wenn sie generell auf ihren Unterhalt verzichtet. Aber sie darf dann eben nicht hingehen, und Sozialleistungen beantragen. Ihr steht ja nur dann etwas zu, wenn ein Bedarf besteht. Wenn sie aber niergends einen Antrag stellt, dann interessiert es auch niemanden. Wenn man keinen Antrag auf Sozialleistungen für sich selber stellt, dann wird man dafür natürlich nicht bestraft. Das wär´ja noch schöner...! Aber dem Kind darf man natürlich nichts vorenthalten. Im Prinzip könnte man hier zwar auch zum Kindsvater sagen, er soll sein Geld behalten, wenn man statt dessen selber den passenden Ausgleich in gleicher Höhe schaffen würde. Dem Kind darf natürlich kein Nachteil entstehen.

Also kurz gesagt:

So lange keine öffentlichen Kassen "geplündert" werden müssen, und so lange alle Beteiligten finanziell korrekt versorgt sind - und alle zufrieden und glücklich sind, kräht hier kein Hahn danach.

@Schreiberlilli

Ja es geht ja auch nicht um den Kindesunterhalt, das is absolut klar und selbstverständlich, dass dieser gezahlt wird.

Weißt du wie sich das bzgl Wiederaufnahme von Arbeit seitens der Mutter verhält bzw auch bzgl eines Ehrenamts? Gilt man dann immernoch als nicht erwerbsfähig?

@Yvonneproppen

Elementare Voraussetzung für den Bezug von Alg2 ist die Erwerbsfähigkeit. Ein Mutter gilt nicht als "nicht erwerbsfähig", nur weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Wenn die Mutter auf größere ihr zustehende Zahlungen freiwillig verzichtet, wird die ARGE die Bedürftigkeit generell in Frage stellen.
Ansonsten gilt für die Arbeitsaufnahme das, was für jeden anderen gilt. Freibeträge auf das Erwerbseinkommen und ggf. Wegfall der Bedürftigkeit.
Zahlungen, die mit einem Ehrenamt verbunden sind, sind unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei.
Problem: nimmt das Ehrenamt relativ viel Zeit ein, wird die ARGE verlangen, dass sie sich stattdessen um eine sozialversicherungspüflichtige Berschäftigung bemüht; d.h. sie kann sich nicht mehr ohne Weiteres auf ihren Mutterstatus berufen.

@VirtualSelf

@Yvonne!

Ich definiere die Erwerbsfähigkeit so, dass jemand in der Lage sein muss, selber voll für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Also einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen, die ausreicht, den eigenen finanziellen Bedarf zu decken. Wenn jemand ehrenamtlich tätig ist und dafür kein Einkommen bezieht, dann ist er "beschäftigt", aber nicht erwerbstätig. Auch dann, wenn er nur eine Aufwandsentschädigung - etwa Fahrtkosten o.ä. bekommt. Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich einer bezahlten geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das ist jetzt natürlich kein Vergleich mit Müttern von zu betreuenden Kindern. Ich weiß jetzt auch nicht so genau, worauf Du hinaus willst. Im Prinzip bleibt es bei der Aussage, so lange von der Mutter keine Sozialleistungen beansprucht werden, kann sie wie auch immer für ihren Lebensunerhalt aufkommen. Wenn dafür ein Ehrenamt reicht - bitte! Warum nicht?

@Schreiberlilli

Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGBII-Rechts ist in § 8 SGB II relativ eindeutig definiert:
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Mutterschaft ist weder Krankheit, noch Behinderung und somit kein Ausschlussgrund.

@VirtualSelf

@VirtualSelf: Ich hab gesagt bekommen, als Mutter kann einem für die Dauer von 3 Jahren ab Geburt, teils auch darüber hinaus keine Tätigkeit im Sinne der Erwerbsfähigkeit "zugemutet" werden, was demselben Status entspreche. Deswegen soll ja auch der Kindsvater eimtreten unterhaltsbedingt. Natürlich kommt dies weder Krankheit noch Behinderung gleich, is ja klar.

Und in diesem Sinne hatte ich auch gedacht, als ich es wörtlich mit "erwerbsfähig" abgekürzt hab. Jaaaaaaa, ich sollte mich genauer ausdrücken.

@ Bluejeansboy und Schreiberlilli: Find ich klasse, dass man bei aller Diskussion so nett zueinander ist, so gehört sich das :) Und das Kompliment muss ich teilen, liebe Lilli, danke für die tollen Ratschläge :)

@Yvonneproppen

@Yvonne
Die Zumutbarkeit hat in diesem Fall nichts mit Erwerbsfähigkeit, sondern nur mit der Verfügbarkeit zu tun.
Und dass es sich um den selben Status handelt, ist eine Falschinformation, denn wärst du voll erwerbsgemindert (= nicht erwerbsfähig), wäre im Grundsatz nicht die ARGE für dich zuständig.
Inwiefern soll der Vater einspringen: soll er Kind betreuen? Das darf die ARGE nicht verlangen!!!

@VirtualSelf

@ VirtualSelf: Danke, ich seh das genauso. Von den Fehlinfos auf der ARGE hab ich langsam genug, deswegen hier auch meine Fragerei :) Mit Einspringen war die Zahlung von Unterhalt an die Mutter gemeint...

Liebe Schreiberlilli, dies ist - wieder einmal - eine supergute Antwort, die Du hier gibst. Tausend "DH" von mir! Aber das alte Problem: Einmal "DH" darf ich leider nur anklicken)! Deswegen schick´ ich Dir noch separat ein Kompliment. Schau mal in Deinen Briefkasten...

@Bluejeansboy

Oh! Danke für die Blumen! Ich hol´dann mal rasch den Briefkastenschlüssel.... :D

Volles DH und zwei Ergänzungen:

  • Die Arge verlangt, dass man beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt, wenn der Vater nicht für das Kind zahlt. Der wird von der Arge auf das Alg2 angerechnet und vom Jugendamt dem Vater auf die Rechnung gesetzt, der damit im Laufe der Jahre eine Menge Schulden anhäuft.

  • Verzichtet die Mutter auf ihr zustehendes Einkommen freiwillig, berechnet die Arge die Leistungen so, als würde die Mutter das Einkommen erhalten. Hat der Sachbearbeiter Kenntnis von der Situation und befürchtet, dass das Kind dann nicht mehr richtig versorgt werden kann, wird er (hoffentlich) das Jugendamt darüber informieren.

@casilein

@casilein: Unterhaltsvorschuss wurde während der Vaterschaftsfeststellung gezahlt, angerechnet, is geklärt und wird zurückgezahlt, das is alles kein Ding. Für Kind und dessen Unterhalt ist auch gesorgt. @McKean: Tausend Dank für den Paragraphen, werd mich gleich mal kundig machen :)

Es gibt Gründe keinen Unterhalt an die Kindesmutter zu zahlen und die sind ganz klar im BGB § 1611 Aufgestellt!!!!!!!!!!!

@McKean

@McKean!

Dieser Paragraph dürfte in diesem Fall sicher keine Anwendung finden.

Muss ich grade nochmal generell hinzufügen: Habe mich da etwas bescheuert ausgedrückt, es ist KEINESWEGS gemeint irgendeine soziale Stelle oder den Staat stattdessen einstehen zu lassen. Es besteht nur die generelle Frage...

Am wichtigsten ist es zu wissen, ab welchem Einkommen Der Unterhalt auch für die Mutter gezahlt werden muss und wieviel dieser Unterhalt mindestens betragen muss?!?

Desweiteren würde mich noch interessieren, wenn die Kindsmutter freiwillig wieder Arbeit aufnimmt (wie verhält sich das bei Ehrenamt, wie bei richtig erwerbsmäßig?)... Gilt sie dann immernoch als nicht erwerbsfähig?

Zum Unterhaltsrechtlichen kann ich nichts sagen, zur ARGE Folgendes:
4) Unterhalt wird bei jeweiligen Bezieher als Einkommen angertechnet, was insbesondere bei Kindern dazu führen kann, dass sie mit Kindergeld, Unterhalt und eigenem Wohngeld aus der BG der Mutter rausfallen könnten und die ARGE daher oft dazu auffordert, Wohngeld (für das Kind) zu beantragen.
5) Vom Kindesvater möchte die ARGE zunächst nichts wissen, denn die unterhaltsrechtlichen Berechnungen sind nicht Aufgabe der ARGE. Daher fordert sie dich als H4-Antragstellerin auf, Unterhaltsaansprüche abzuklären und ggf. einen Unterhaltstitel zu erwirken. Alternativ kannst du deine Ansprüche auch an die ARGE "abtreten", sodass die ARGE gegenüber dem Vater auftreten kann.
6) Verzichtest du auf zustehende Ansprüche, wird deine Leistung so bemessen, als würdest du das Geld erhalten. Ein Verzicht zu Lasten des Steuerzahlers ist also nicht möglich.

Hmm, also ich habe keinerlei Ansprüche an die ARGE abgetreten, und dennoch kam ein Brief ich solle den Vater angeben, bis ins Detail, was genau hat das zu bedeuten und was folgt?

@Yvonneproppen

ARGE will wissen, ob Ansprüche bestehn.
Wenn du sagst, Vater kenn ich nicht, kann die ARGE gar nichts machen (kann aber anderweitige Probleme gebewn).
Wenn du sagst, Einkommen kenne ich nicht, sagt ARGE, mach dich schlau.
Kommt dabei nichts raus, wird die ARGE dich auffordern, mögliche Ansprüche abzutreten.

@VirtualSelf

@Yvonne! Wenn die Arge Dir einen Brief geschrieben hat, dann hast Du anscheinend doch Leistungen beantragt. Sonst kämen sie doch gar nicht auf die Idee! Oder habe ich jetzt irgendwas nicht richtig verstanden? Also, wenn Du von denen kein Geld WILLST und für Deinen Lebensunterhalt selber aufkommen wirst, dann interessieren sie sich nicht für Deine Privatangelegenheiten! Das geht sie in DIESEM Fall auch gar nichts an!

@Schreiberlilli

Ich hatte das wohl nicht ganz verstanden, ich meinte man müsse separat die Ansprüche bzgl. Vaterschaft und Unterhalt der ARGE abtreten, was mir aber nicht in irgend einem Sinne vorkam. Deswegen hatte ich mich gewundert :)

Hab ich wie ich annehm falsch verstanden?!? Oder?! Heißt: Sobald ich Leistungen beantrage, trete ich automatisch die Rechte ab? Heut früh meinte der Sachbearbeiter auf der ARGE zu mir, entweder die Unterhaltsangelegenheiten dreht das Jugendamt oder wir klären das unter uns, dann müsse ich lediglich noch Meldung darüber machen und gut. Mehr war nicht rauszufinden, da keiner Auskunft geben wollte sonst oder behauptet hat, nix zu wissen. Daher auch meine Verwirrtheit diesbezüglich...

@Yvonneproppen

Ach so! Du kannst natürlich auch eine Amtspflegschaft beim Jugendamt beantragen. Die kümmern sich dann im Auftrag des Kindes um den Unterhalt für das Kind. Aber Deinen eigenen Unterhalt müsstest Du entweder selber geltend machen oder die ARGE tritt in Vorleistung und holt sich dann das Geld vom Kindsvater wieder. Also, wenn Du jetzt Sozialleistungen beantragst, obwohl die Unterhalt zusteht, dann hat das Amt das Recht darauf, sich das Geld auf dieser Art wieder zu beschaffen, in dem sie den KV anschreibt und seine Einkommensverhältnisse überprüft und dann ggf. zur Kasse bittet, wenn er über das nötige Einkommen und Vermögen verfügt und ansonsten keine Belastungen hat. Wenn er aber noch andere finanziellen Verpflichtugen hat, wird das auch berücksichtigt...Ansonten kannst Du Deinen finanziellen Angelegenheiten auch selber regeln, indem Du Dir entweder Deinen Unterhalt selber "beschaffst" und keine Leistungen beantragst oder statt dessen tatsächlich arbeiten gehst, auch wenn Du es gar nicht musst! Das geht natürlich auch. Hatte ich das schon mal geschrieben? Das weiß ich jetzt auch nicht mehr. Falls ja, doppelt gemoppelt hält besser!

@Schreiberlilli

Die Beistandschaft beim Jugendamt, die bis zur Vaterschaftsfeststellung betand, werd ich auflösen mal, da wir uns über den Kindesunterhalt schon geeinigt ham. Da ja Leistungen bereits seit vor der Geburt bestehen, wird das dann auch rückwirkend vom KV gefordert seitens der ARGE? Wenn wir uns einigen bzgl meinem Unterhalt (was sicherlich nicht meine Regelleistung übersteigt) kann ich das ja in dem Änderungswisch mitteilen und es wird angerechnet vom bestehenden Satz, seh ich das richtig?

@Yvonneproppen

Ich verstehe den Sachverhalt mittlerweile nicht mehr.
Entweder du beantragst keine ARGE-Leistungen, dann steht es euch relativ frei, euch über Unterhalt zu einigen; oder aber du beantragst ARGE-Leistungen; dann steht es euch nicht frei, euch auf irgendeine Summe zu einigen, sondern die ARGE wird erwarten und dich zwingen, das einzufordern, was dir rechtlich zusteht. Nicht mehr, nicht weniger. Und die ARGE wird im Zweifel einen Titel sehen wollen.

@VirtualSelf

ARGE Leistungen bestanden bereits vor der Geburt, also ist kein zuukünftiger antrag mehr erforderlich. Ja, was den Unterhalt für KM angeht is mir das mit der ARGE mittlerweile klar :) Aber was den Kindesunterhalt angeht, hab ich von dem Jugendamt die Info, dass die einigung darüber relativ frei ist.

@Yvonneproppen

Die Meinung des Jugendamtes ist für die ARGE nicht bindend; d.h. die ARGE wird dich auffordern, das rauszuholen, was rechtlich möglich ist.

@VirtualSelf

Ja wie gesagt, beim Thema Jugendamt geht es ja umden Kindesunterhalt. Würde dieser aber über die Beistandschaft und somit über das Jugendamt geregelt werden, was oftmals ja auch etwas variieren kann von Sachbearbeiterin zu Sachbearbeiterin, kann die ARGE hierbei ja auch nicht sonderlich viel sagen. Bzgl des KU ham wir das gemäß der Berechnung vomJugendamt, jedoch ohne Beistandschaft, untereinander geregelt, heißt entsprechende Zahlen, und danach vom Jugendamt bestätigt, das der Betrag allen Angaben und Vorgaben entspricht... Deswegen würde ich mich arg wundern, wenn daran auch noch rumgemäkelt wird seitens der ARGE..

Ein bisschen viel auf einmal. Verhindern kann man das, indem man unkontrolliert Kinder in die Welt setzt. Wenn die Mutter AlG 2 erhält wirst du das schon zu hören bekommen. Sie bekommt ihre Grundsicherung, und du zahlst das dann zurück. Drei Jahre lang steht ihr Unterhalt zu. Dem Kind natürlich bis zum Abschluss der Ausbildung. Außerdem ist es dir gegenüber erbberechtigt.

a) Ich bin nicht der Vater. b) Wie ein Kind entstanden ist, ob kontrolliert oder nicht, steht KEINESWEGS zur Debatte! Es gibt aber nunmal kein Patentrezept für glückliche heile Familien... Trotzdem danke für die Antwort...