Einkommen oder Eltern offenlegen // Unterhalt!

7 Antworten

Meine Kenntnisse: Die Eltern sind verpflichtet, die 1. Ausbildung eines Kindes (z.B. Studiengebühren, Lehrmittel usw.) zu bezahlen samt Kost, Lebenshaltungskosten und Logis. Angerechnet werden davon die Beträge, die du verdienst, z.B. das Gehalt des Auszubildenden. Wenn sie dir die Unterkunft in ihrer Wohnung anbieten können, brauchen sie dir keine Wohnung zu bezahlen, es sei denn, der Ausbildungsort kann nur so gewählt werden, dass du ausziehen musst. Dazu brauchen deine Eltern ihr Einkommen aber nicht offen zulegen.

Anders sehen die Dinge aus, wenn die Eltern nicht verheiratet sind (Scheidung, nichteheliche Partnerschft) und das Jugendamt hier eingeschaltet ist. Dann kümmert sich zunächst das Jugendamt darum und fordert von sich aus deine Eltern auf, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen, da dann Zahlungen von zwei Seiten erfolgen.

Wichtigste Frage: Du schreibst: Was kann ich jetzt tun, um den Unterhalt zu erhalten (von beiden!) der mir zu steht? Du redest mit deinen Eltern oder wendest dich, solalnge du noch nicht volljährig bist, an das Jugendamt. Mit 18 Jahren musst du dich selbst um alles kümmern.

Hier einige Dinge aus Gesetzestexten, die du z.B. nachlesen kannst auf der Seite von "Treffpunkt Eltern" unter "Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder":

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 670,- Euro (OLG-abhängig).

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.

In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB

Zunächst einmal: Dir steht nur zu, daß Deine Eltern Dir Kost und Logis stellen - erst mit 25 hast Du einen Anspruch auf ein eigenes Zuhause!

Dagegen darfst Du durchaus ausziehen - aber auf Deine eigenen Kosten und wenn Dein Verhältnis zu den Eltern so gut wäre wie Du es hier schilderst, würdest Du kaum solche Fragen stellen.

& wovon willst du leben? Das Leben ist teuer... ich musste damals mit 15 zwanghaft alleine ohne Eltern wohnen.

Miete, Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren, Essen, Transporte (ÖPNV oder Auto) - da kommt einiges zusammen.

Hartz4 wirst du nicht kriegen (wenn nicht aus gewissen Gründen ein Härtefall vorliegt)

Wie kommst du darauf, dass dir Unterhalt zusteht? Unterhalt bedeutet NICHT Geldleistungen, sondern kann auch Kost & Logie bei ihnen zu hause sein.

Wenn du mit 18 ausziehn willst, finanzier dir dein Leben mit Arbeit selbst. & Dann steht dir sowieso kein Unterhalt mehr zu.

CeloundAbdi 
Fragesteller
 23.09.2013, 22:33

Von dem Unterhalt, Kindergeld und Nebenjob?

Außerdem bin ich schüler, da geht nicht mehr als ein nebenjob. und mit dem geld kann ich sehr wohl leben

sunnyhyde  23.09.2013, 22:44
@CeloundAbdi

wie gesagt, unterhalt müssen sie nicht zahlen wenn die möglichkeit besteht dir kost und logis zu stellen

wenn Du noch in Schule/Ausbildung bist, müssen die Eltern bis 25 für Dich aufkommen. Aber wie sie dies machen bleibt ihre Entscheidung. So können sie entscheiden, Du musst bei ihnen wohnen bleiben. Wenn Du trotzdem ausziehen willst, kannst Dich zB ans Jugendamt wenden, die wollen aber eine Begründung von Dir wissen. Einen Anspruch auf Offenlegung des Einkommens der Eltern hast Du nicht, dies könnte nur das Jugendamt beim Gericht beantragen, aber damit die zustimmen brauchst Du gute Gründe

Ist bei mir genauso. Du musst auf's Amt und dein Kindergeld beantragen/fordern und deine Eltern MÜSSEN es dir zahlen, bis du eine Ausbildung vollständig beendet hast.

sunnyhyde  23.09.2013, 22:29

müssen sie nicht.

MissesOceanx  23.09.2013, 22:30
@sunnyhyde

Müssen sie wohl, ich hab mich gut informiert, da ich selbst in 2 Monaten ausziehe :-)

sunnyhyde  23.09.2013, 22:32
@MissesOceanx

dann hast du falsche infos bekommen...das ist mal fakt..kindergeld musst du selber beantragen und wenn deine eltern dir wohnraum und verpflegung stellen müssen sie deinen um/auszug nicht finanziell unterstützen.

kuehlerkopf  23.09.2013, 22:33
@MissesOceanx

sie können dir das Kindergeld auszahlen, ansonsten müssen die Eltern nichts!!!!!! Wenn du ausziehst, ist das deine Sache mit allem Drum und Dran.

MissesOceanx  23.09.2013, 22:34
@sunnyhyde

Nein, natürlich müssen sie den Auszug nicht finanziell unterstützen, aber 184€ Kindergeld stehen zu. Ich hab nirgends von einer Unterstützung gesprochen. Erstmal richtig lesen bevor man antwortet.

Midgarden  23.09.2013, 22:39
@MissesOceanx

Da ist Deine Informationsquelle unzuverlässig - gesetzlich reicht es völlig, wenn Eltern ihren Kindern bis zum Ende einer ersten Ausbildung das Zimmer stellen und das Essen. Wobei jeder Cent, den die Kinder selbst einnehmen, angerechnet wird!

einfach mal das BGB studieren - noch immer DIE Grundlage für derartige Fragen

sunnyhyde  23.09.2013, 22:43
@MissesOceanx

@missesoceanx...dann les du bitte die frage.. da geht es um unterhalt und nicht kindergeld