Einige Fragen zur Buchführung (EÜR) mit SKR03
Hallo!
Ich bin Kleinunternehmer und Umsatzsteuerbefreit. Bisher habe ich meine EÜR mit Excel formfrei gemacht. Ich habe nun aber festgestellt wie viel einfacher es mit WISO Mein Büro geht (automatischer Import von Buchungen vom Konto etc.).
Nun habe ich beschlossen (da ich wenn es so weiter geht nächstes Jahr so oder so Umsatzsteuerpflichtig werde) direkt mit dem SKR03 zu arbeiten um mich schon mal dran zu gewöhnen und nicht nächstes Jahr wieder zu wechseln.
Nun habe ich ein paar Fragen welche Konten ich hierfür einsetze. 1. Wareneinkäufe (Waren zum Weiterverkauf). Buche ich diese als "3200 - Wareneinkauf ohne Umsatzsteuer") oder auf "3400 ... mit Umsatzsteuer"? Ich kann ja keine Vorsteuer abziehen, wenn ich aber mit Ust. nehme wird in der EÜR automatisch Vorsteuer ausgewiesen.
-
Wohin verbuche ich Kosten für einen Webshop? Ich habe gelernt Homepagekosten sind Werbungskosten, also 4610. Kann ich einen Shop auch dazu zählen? (Also nur die monatlichen Kosten, keine Kosten für Erstellung etc.)
-
Buche ich Einnahmen / Umsätze als "8200 - Erlöse" oder "8195 - Erlöse als Kleinunternehmer"? Wohl eher 8195 oder?
-
Wohin buche ich Kapitalertragssteuer? Ich bekomme auf mein Geschäftskonto Zinsen, und dafür wurden Kapitalertragssteuer vom Konto abgezogen. Kann ich das als "2100 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen" verbuchen?
-
Meine Bank hat mir Portogebühren abgezogen. Buche ich das als Nebenkosten des Geldverkehrs?
Vielen DanK!
1 Antwort
Nur zur Klarstellung, Du bist nicht steuerbefreit (ausser Du wärst blind und hättest einen kleinen Betrieb mit höchstens 2 Arbeitnehmern), sondern Du bist Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer wird bei Dir nicht erhoben.
Du buchst also in diesem Jahr alle Kosten auf die Konten ohne Vorsteuerberechnung und ohne Umsatzsteuerberechnung.
Die Kosten für den Onlineshop auf Werbekosten (Werbungskosten sind ein Begriff aus der Einkommensermittlung für Arbeitnehmer), geht aber auch in den Bereich Verwaltungskosten.
Die Kapitalertragsteuer betrifft ja Deine Einkommensteuer (da wird sie auf die Einkommensteuer angerechnet) also geht auf private Steuern. Die Zinsen auf Zinserträge.
Richtig, die Gebühren der Bank sind Nebenkosten Geldverkehr.