Eingliederungsvereinbarung trotz Selbständigkeit ist das normal?

9 Antworten

Die verwechseln da offenbar was. Ich würde anrufen und versuchen, mit dem Sachbearbeiter die Situation zu besprechen. Vielleicht ist es "normaler", dass der Mann selbstängdig ist, nicht die Frau...

Manchmal sind die aber auch verdammt übereifrig...

ich hab jetzt erstmal die Einladung abgeleht, denn ich muss ja arbeiten. Ich kann doch nicht einfach meine Termine absagen. Habe den Sachbearbeiter nochmal darauf hingewiesen das ich Selbständig bin und der Arge mein Gewerbeschein auch vorliegt. (Die wollten einen Lebenslauf von mir.)

@Muriel88

Ich würde es trotzdem (zusätzlich) noch mal telefonisch zu klären versuchen.

Ich hatte auch mal was mit einer Behörde, wo die ewig lange Nachweise verlangt haben. Habe da dreimal hingeschrieben, und die waren immer noch nicht zufrieden. Dann habe ich angerufen. Da haben sie dann mal angefangen zu denken. Und schon zwei Wochen später hatte ich den Brief, dass sie keine weiteren Unterlagen benötigten und ich Recht hätte!

Du brauchst doch nicht wieder eingegliedert werden. Die wollen dich nur verpflichten das du mehr verdienst um deinen Mann mehr unterstützen zu können so das das Jobcenter nichts mehr an ihn zahlen muß. Das am besten schriftlich. Versuchen können sie es ja. Ich würde aber nichts dergleichen tun und auch keine Termine machen. Du arbeites ja und verdienst dein Geld und zum Teil unterstützt du auch noch deinen Mann damit erfüllst du deine Pflicht. Ist das normal? Das versuchen sie bei allen möglichen und unmöglichen (nicht zulässigen) Gelegenheiten. Komischeweise konzentrieren sich die Sachbearbeiter mehr auf mich, als auf meinen Mann - klar bei dir ist was zu holen (Geld) im Gegensatz zu deinem Mann.Du mußt keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben nur dein Einkommen angeben und deinen Mann vorschriftsmäßig unterstützen.

Hingehen, anhören, nichts unterschreiben. Am besten einen unabhängigen Begleiter mit hinnehmen, diesen als Beistand nach § 13 SGB X vorstellen, dieser soll hinterher ein Gedächtnisprotokoll der Veranstaltung erstellen, damit er es später wenn es sein muss vor Gericht vorlegen kann.

Alles andere solltest Du im Anschluss nach dem Termin, je nachdem wie sich der SB verhalten hat mit einem Anwalt besprechen.

Nach § 2 Abs. 1 SGB II müssen erwerbsfähige Hilfebedürftige und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Im hier vorliegenden Fall verdienst du wohl mit deiner Selbstständigkeit nicht so viel, dass ein Leistungsanspruch für euch als Bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht- insofern ist die Sache vom Grundsatz her schon mal erlaubt (im Detail muss man sich so was natürlich immer genauer ansehen)

Ja, genau das denke ich auch!

Sie verdient aber offenbar so viel, dass von ihrem Einkommen noch was angerechnet wird.... Das in einer abhängigen Beschäftigung kurzfristig zu erreichen, muss man auch erst mal schaffen. Hängt natürlich von der Ausbildung ab...

Das muss doch einem Sachbearbeiter auch einleuchten...

@anjanni

deswegen hab ich ja auch geschrieben, dass man sich so etwas immer im Detail ansehen muss - wenn es halbwegs realistisch erscheint, auf irgendeinem Wege mehr Geld als aktuell zu verdienen, kann das Amt das prinzipiell einfordern- da wie gesagt auch die Pflicht zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit besteht.

@anjanni

Klar wird was abgezogen .. aber dafür Bedarf es ja keiner Unmengen von Einkommen .. da reichen ja schon 300,- aus zB.

@Joergi666

Ich hab jetzt erstmal die Einladung abgeleht, denn ich muss ja arbeiten. Ich kann doch nicht einfach meine Termine absagen. Habe den Sachbearbeiter nochmal darauf hingewiesen das ich Selbständig bin und der Arge mein Gewerbeschein auch vorliegt. (Die wollten sogar einen Lebenslauf von mir.) Ja, mein Verdienst wird verrechnet und ein Teilbetrag wurde abgezogen. Mir bleibt lediglich ein Freibetrag. Sicher, welcher Selbständige ist nicht dazu bestrebt mehr zu verdienen? Wir hätten uns den Gang zum Amt auch lieber erspart. Für das kommende halbe Jahr habe ich eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben erstellt, die die Arge mit einbezieht. Ist ja auch alles völlig in Ordnung. Sie sollen sich doch auf die konzentrieren, die Hilfe benötigen und nicht diejenigen Drangaslieren, die keine brauchen.

@Muriel88

ich würde hier auch einfach versuchen, das Jobcenter so lange wie möglich hinzuhalten (bis die Umschulung durch ist) - vielleicht werden die auch versuchen dich bereit zu erklären, dass du dich um eine Anstellung bewirbst

Einer Bekannten von mir geht es ganz ähnlich. Sie ist selbstständig, er arbeitslos. Da sie aber auch in der Bedarfsgemeinschaft auftaucht, musste sie auch zum Amt, diese Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. In ihrer steht allerdings nichts davon, dass sie Bewerbungen schreiben muss, sondern nur, dass sie versuchen soll, ihr Einkommen zu erhöhen, um aus dem ALG2 herauszufallen. Damit gibt es also keine weiteren Pflichten.