Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter unterschreiben oder nicht Rechtlich oder nicht?

3 Antworten

http://www.hartziv.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-ev-nach-15-sgb-ii.html

Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Hartz IV Leistungsempfänger, der auf sechs Monate geschlossen werden soll. Die EGV ist freiwillig und erlangt zunächst nur Gültigkeit, wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wird. Die Regelungen selbst dazu wurden im § 15 SGB II aufgenommen.

WICHTIG: Das Jobcenter kann den Leistungsempfänger nicht dazu zwingen, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, auch wenn die Sachbearbeiter gerne Druck auf die Hilfebedürftigen ausüben, indem sie mit Hartz IV Sanktionen oder sogar dem kompletten Leistungsentzung drohen. Davon sollten sich Betroffene aber nicht beirren lassen, da Jobcenter nicht aufgrund von einer verweigerten (freiwilligen!) Unterschrift in der Eingliederungsvereinbarung Sanktionen verhängen können.

Da steht also, dass dir aus einer fehlenden Unterschrift (welche du verweigerst), keinerlei finanzieller Nachteil erwachsen darf.

hallo,

eine EGV muss man nicht unterschreiben. du bekommst sie dann als VA (verwaltungsakt) zwangsweise per post zugestellt und aufgezwungen. du kannst dann aber gegen eine, als VA, aufgezwungene EGV widerspruch einlegen und notfalls vor das sozialgericht gehen. bis zum widerspruchsurteil oder gerichtsurteil behält der inhalt dieser EGV seine rechtskräftigkeit! bei all diesen oben genannten aktionen bekommst du weiterhin deine vollen leistungen. es gibt, unter garantie, keine sanktionen! lass dir von den anderen die sich nicht auskennen, keine angst machen! 

mfg