Eingliederungshilfe kurzfristig trotz laufender Bewilligung beendet, was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Träger kann, wenn die Betreuung des Kindes aus irgendeinem Grund nicht mehr zu leisten ist, die Maßnahme beenden. Da du nicht schreibst welche Gründe dafür vorliegen kann man nur schwer raten was man nun tun kann. Mich irritiert, dass die Maßnahme erst zum 20.5. beendet wird, dann müsste das Kind ja noch in der Einrichtung sein? Da der 20.5. noch in der Zukunft liegt kann auch der Beendigungsbescheid noch nicht erstellt sein. Oft wird ein solcher Bescheid auch erst Wochen später erstellt. Wenn die Eltern weiterhin ihren Antrag auf Hilfen zur Erziehung aufrecht erhalten muss das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern nach einer Lösung suchen und Hilfe anbieten. Allerdings entscheidet das Jugendamt welche Hilfe angemessen und notwendig ist. Das Jugendamt hat allerdings auch das Problem, dass sie nur Hilfe anbieten können die sie auch zur Verfügung haben. Wenn das Kind nun schon aus einer Einrichtung nach 35a rausgeflogen ist, dann muss man schon genau schauen welche Einrichtung dann passend sein könnte. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine solche Einrichtung schnell gefunden wird und diese dann auch schnell einen Platz frei hat. Das Amt muss sich auch nicht positionieren, wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dann müssen die Eltern aktiv werden. Das Amt ist dazu da Hilfe anzubieten wenn diese erbeten wird und im Falle einer Kindeswohlgefährdung ihr Wächteramt auszuführen. Nur im 2. Fall würde das Amt von sich aus tätig werden. Als Eltern die weiterhin Hilfe für notwendig erachten und diese wollen müsst also ihr tätig werden und nach dieser Hilfe fragen.

Mich irritiert, dass ich am 26.4. Vormittag noch mit dem Bezugsbetreuer gesprochen habe. Es gab keine bes. Vorkommnisse. Am Nachmittag wurde der Beschluss zur Beendigung bei der Teamsitzung bekannt gegeben. Erst heute bekam ich die offizielle telefonische Mitteilung darüber. Nach 5 Jahren hat man festgestellt, dass es nicht die richtige Einrichtung für mein Kind ist. Komisch, warum wurden vorab über weitere Pläne gesprochen und Termin für das nächste HPG festgelegt?

Der Antrag auf Hilfen zur Erziehung besteht weiterhin. Kind will in diesem Umfeld (OF) bleiben. Es besteht die Gefahr, dass es "abtaucht". Vermutlich zielt man auf Zeitgewinnung, da bald die Volljährigkeit erreicht wird.

@douschka

Dann frag genauer nach, so ist das nicht schlüssig. Allerdings kann eine solche Entscheidung auch aufgrund von vieler vorangegangener Vorfälle getroffen werden.

In aller Regel findet vor einem HPG eine intensive Fallbesprechung statt. Vielleicht war dies in der angesprochenen Teamsitzung so und das Ergebnis war die Beendigung der Maßnahme.

Aber bevor du jetzt versuchst die Gründe genau rauszubekommen handele lieber im Kontakt mit dem Jugendamt. Dir /euch läuft sonst die Zeit davon, der 20.5. ist bald.

Nur weil der Junge in dem Umfeld bleiben möchte, heißt das nicht, dass das noch der richtige Platz für ihn ist. Hier können zwei Gründe Grundlage der Entscheidung sein. Entweder kann die Einrichtung ihm nicht mehr hilfreich sein, oder er ist für die Mitbewohner eine so große Störung, dass man zum Schutz der Mitbewohner die Maßnahme beendet.

Der Junge hat es sich mit großer Wahrscheinlichkeit selbst verscherzt. Jetzt muss er eben mit den Folgen zurecht kommen. Da hilft alles "Ich will aber nicht" nichts. Irgendwann ist das Fass mal voll und dann ist ein Ende auch ein Ende und lässt sich nicht mehr diskutieren. Wenn die Einrichtung gut arbeitet hat er im Vorfeld ausreichend Warnungen bekommen.

Auch wenn laut deiner Angabe der Antrag auf Hilfe zur Erziehung weiterhin besteht solltst du dringend ernaut beim JA vorsprechen, denn hier tritt ja nun ein neuer Umstand auf der neu besprochen werden muss und ggf. neu beantrag werden muss.

ich weiß nur bei "eingliederungshilfe für kinder und jugendliche bei behinderung oder drohender behinderung" das kann/darf der träger einer einrichtung gar nicht alleine entscheiden, dafür ist das jugendamt/amt für jugend und familie zuständig in kooperation MIT eltern und einrichtungsträger/leiter. das begleitziel von eingliederungshilfen ist allerdings immer, dass diese maßnahmen nach möglichkeit nicht dauerhaft notwendig sind/ irgendwann reduziert werden können oder wegfallen können. informier auf jeden fall das amt!!

Woher weißt Du das, wo kann ich das nachlesen? Es war bereits beschlossen, dass die Maßnahme weitergeführt werden soll.Termin zum nächsten Hilfeplangespräch stand schon fest.

Das Amt wird sich auf den Abruch einlassen müssen (privater Träger). Wäre es nicht verpflichtet a) mir dies umgehend mitzuteilen, b) eine Alternative anzubieten?